Magdeburg-Anschlag: Vertraulicher BKA-Bericht offenbart jahrelange Warnsignale

„Muss man in Deutschland 20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen, um die Gerechtigkeit zu bekommen?" Diesen Satz schickte A. im Februar 2023 offenbar über das Kontaktformular an das Bundesinnenministerium.
Nach Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Hunderte Kerzen, Blumen und Plüschtiere finden sich vor der Johanniskirche für die Opfer des Anschlags.
Nach Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Hunderte Kerzen, Blumen und Plüschtiere finden sich vor der Johanniskirche für die Opfer des Anschlags.Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times16. Januar 2025

Behörden in mindestens sechs Bundesländern haben sich vor dem Anschlag mit dem späteren Todesfahrer von Magdeburg befasst. Das geht aus einem vertraulichen Bericht an den Bundestag zum Umgang der Behörden mit Taleb A, vom Bundeskriminalamt (BKA) hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.

In dem Bericht listet das BKA 105 Vorgänge seit 2013 auf, die mit A. zusammenhängen. 14 Ermittlungsverfahren liefen demnach in den Jahren vor dem Anschlag gegen den Arzt aus Saudi-Arabien, die meisten wurden eingestellt. 18 Anzeigen hat A. selbst gegen andere erstattet, vor allem einen Flüchtlingshilfeverein überzog er offenbar mit teils wirren Vorwürfen. Aber auch gegen Richter und Staatsanwälte richtete sich seine Wut, sogar seinen eigenen Rechtsanwalt soll er bedroht haben.

Drohungen an etliche Bundesbehörden

Zweimal wurde A. laut des Berichts verurteilt, zuletzt am Tag vor der Bluttat von Magdeburg wegen Missbrauchs von Notrufen. Es ist Vorgang Nummer 105 in der Chronologie zu seinem Fall, mit der sich am Donnerstag der Innenausschuss des Bundestags befasst.

Laut dem BKA-Bericht waren Behörden in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Bayern mit dem späteren Angreifer befasst. Dazu kommen etliche Bundesbehörden, vom BKA über den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Kanzleramt.

Bereits im Juli 2014 wandten sich erstmals die saudi-arabischen Behörden an das Bundesamt für Verfassungsschutz. A. habe ihrem Botschafter gedroht, er werde sich rächen. Der Vorgang erreichte auch das BKA. 2023 und 2024 wiesen saudi-arabische Behörden dann wiederholt den BND und weitere Behörden auf Internetpostings hin, in denen A. mit Gewalt drohte. Zweimal besuchten ihn Polizisten in Sachsen-Anhalt zu sogenannten Gefährderansprachen, offenkundig ohne Erfolg.

Mehrfach wandte A. sich laut des Berichts auch an das Bundesinnenministerium. Im Februar 2023 schickte er über das Kontaktformular unter anderem diesen Satz: „Muss man in Deutschland 20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen, um die Gerechtigkeit zu bekommen?“ (dts/red)



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