Mädchen-Mord in Neustadt: 19-Jährige von Ex-Freund niedergestochen – Nachbar bei Hilfseinsatz schwer verletzt
Neustadt, 35 Kilometer nördlich von Kandel, Rheinland-Pfalz: Die Polizei Rheinpfalz wurde in der Montagnacht, 9. Juli, kurz nach 23 Uhr in ein Mehrfamilienhaus an der Karolinenstraße gerufen.
Als die Polizisten vor Ort eintrafen, fanden sie eine 19-Jährige leblos im Flur des zweiten Obergeschosses vor. Bei ihr saß ein 42-jähriger Bewohner, der ebenfalls verletzt war.“
Wie die Polizei ermittelte, hatte zuvor ein Streit zwischen dem Mädchen und ihrem 22-jährigen Ex-Freund, einem Deutsch-Türken, stattgefunden. Am Ende war das Mädchen tot.
Auch der mutige Einsatz ihres 42-jährigen Nachbarn konnte das Leben der jungen Frau nicht mehr retten.
Geständnis und U-Haft
Der Täter war inzwischen vom Tatort geflohen. Erst nach mehreren Stunden Suche, wurde er mithilfe einer Wärmebildkamera in einem Garten in der Nähe entdeckt und festgenommen. Dort hatte er sich versteckt.
Er zeigte sich im Wesentlichen geständig. Er hat angegeben, auf seine ehemalige Lebensgefährtin und den 42-jährigen Nachbarn mit einem Messer eingestochen zu haben.“
Noch am Nachmittag wurde der in Deutschland geborene junge Türke dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankenthal vorgeführt, der die Untersuchungshaft wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung anordnete. Der 22-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Das Obduktionsergebnis
Die Leiche der 19-Jährigen wurde zur Obduktion ins Rechtsmedizinische Institut der Universität Mainz gebracht, wo als Todesursache „Verbluten infolge von Stichverletzungen“ ermittelt wurde.
Die ermordete junge Frau hatte die polnische Staatsangehörigkeit und hinterlässt ein kleines Baby mit sieben Monaten. Laut „Rheinpfalz“ wurde das Baby der Großmutter des Mädchens übergeben.
Der bei dem Rettungsversuch verletzte 42-jährige Nachbar wurde aufgrund seiner schweren Verletzungen durch Messerstiche im Brustbereich stationär im Krankenhaus „Neustadter Hetzelstift“ aufgenommen und operiert. Er befindet sich außer Lebensgefahr.
Der 22-jährige Deutsch-Türke war laut Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am 27. April wegen Körperverletzung verurteilt worden, weil er die 19-Jährige geschlagen und gewürgt hatte.
Das Amtsgericht Neustadt hatte ihn dafür zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zudem sollte er Anti-Aggressions-Training machen.
Da Würgen an sich eine das Leben gefährdenden Behandlung darstellt, dies gilt auch für eine abstrakte Lebensgefahr, liegt hier eine gefährliche Körperverletzung vor. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Wie in dem konkreten Fall des 22-Jährigen geurteilt wurde, lässt sich nur anhand des Urteilstextes bewerten.
Doch wie auch immer, in diesem Fall war es zu mild, tödlich mild.
https://www.youtube.com/watch?v=zfjMwvIVZTE
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