SPD-Landesverbände stellen Bedingungen für GroKo
Unmittelbar vor dem entscheidenden SPD-Bundesparteitag an diesem Sonntag stellen die mächtigen sozialdemokratischen Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Hessen neue Bedingungen für eine Große Koalition. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet am Samstag über einen Entwurf eines gemeinsamen Antrags, den die beiden Landesverbände beim Parteitag einzubringen planen. Darin fordern sie „substanzielle Verbesserungen“ gegenüber dem Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD.
Konkret geht es um die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen, die Angleichung der Honorarordnungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte sowie eine Härtefallregelung für den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus.
Im Entwurf des Antrags werden zunächst die Ergebnisse der Sondierungen gelobt, die geeignet seien, „im Rahmen von Koalitionsverhandlungen die noch offenen Fragen zu klären“. Zugleich aber seien „mit CDU und CSU bislang in für uns essentiellen Projekten“ nur „unzureichende Ergebnisse erreicht worden“.
Dies betreffe „die ersatzlose Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, um insbesondere für junge Menschen für mehr Sicherheit beim Start ins Berufsleben zu sorgen“. Außerdem gehe es um „den Einstieg in das Ende der Zwei-Klassen-Medizin durch eine Angleichung der Honorarordnungen für gesetzlich und privat Versicherte“. Damit wäre es für Ärzte nicht mehr lukrativer, Privatpatienten zu behandeln – was faktisch ein Einstieg in die von der SPD seit Langem verfochtene sogenannte Bürgerversicherung wäre.
Darüber hinaus betroffen sei „eine weitergehende Härtefallregelung für den Familiennachzug, um Familien das Zusammenleben zu ermöglichen“, heißt es in dem Papier. Laut Sondierungsergebnis soll der Familiennachzug auf 1.000 Angehörige von subsidiär Geschützten pro Monat begrenzt werden.
Nachverhandlungen lehnt die Union ab
Allerdings hatte die Union die Forderung nach Nachverhandlungen bereits in den vergangenen Tagen mehrfach abgelehnt. Von entscheidender Bedeutung ist somit die Frage, was aus Sicht der nordrhein-westfälischen und hessischen Genossen passieren soll, falls die geforderten „substanziellen Verbesserungen“ in Koalitionsverhandlungen nicht erreicht würden.
Dazu heißt es im Antragsentwurf: „Wenn die Koalitionsverhandlungen insgesamt zu einem tragfähigen Ergebnis kommen, wird der Parteivorstand den Mitgliedern einen Entwurf für einen Koalitionsvertrag zur Abstimmung vorlegen, der diese Verbesserungen enthält.“
Im Umkehrschluss dürfte dies bedeuten, dass der Parteivorstand den Mitgliedern einen Vertrag gar nicht erst vorlegen würde, in dem die geforderten Nachbesserungen nicht zumindest ansatzweise enthalten sind.
Allerdings wird von Befürwortern wie Gegnern immer wieder betont, dass die Mitglieder das letzte Wort haben sollen. Daher ist die Frage, ob der Parteivorstand dies angesichts des dann mutmaßlich immensen öffentlichen Drucks tatsächlich durchhalten könnte – zumal er sich mit großer Mehrheit hinter das Sondierungsergebnis gestellt hatte. (dts)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion