Machtkampf in Thüringer AfD: Landesvorstand will neun Parteimitglieder ausschließen
Nach Querelen wegen konkurrierender AfD-Wahllisten für die Kommunalwahl in einem Landkreis in Thüringen will der AfD-Landesvorstand neun Parteimitglieder ausschließen. Gegen sie seien Ausschlussverfahren eingeleitet worden, teilte ein Parteisprecher auf Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht des Magazins „Stern“.
„Die Betroffenen haben Beschlüsse der Parteigremien vorsätzlich missachtet beziehungsweise hintertrieben“, erklärte er. Sie hätten „ohne Vollmacht eine Kandidatenliste im Namen der Partei eingereicht beziehungsweise die Einreichung dieser Liste ermöglicht“.
Dies verstoße „eklatant gegen die Satzung und Ordnung der Partei und hat einen schweren Schaden für die Partei verursacht“, erklärte der Sprecher. Ein Antrag auf Parteiausschluss sei die „logische, notwendige“ Konsequenz.
In dem Papier spricht die AfD-Landesspitze demnach von einer „Verschwörung“ gegen basisdemokratische Beschlüsse. Zu den AfD-Mitgliedern, gegen die ein Parteiausschluss angestrengt wird, gehört dem Bericht zufolge auch ein Abgeordneter der von Höcke geleiteten Landtagsfraktion.
Zwei konkurrierende Listen
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Antritt zweier konkurrierender Listen der AfD für den Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt bei der Kommunalwahl am 26. Mai. Auch andere Medien wie die „Ostthüringer Zeitung“ und der MDR berichteten bereits darüber.
Demnach wollen sowohl die Alternative für Deutschland (AfD) als auch die Alternative für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (AfL) mit eigenen Listen antreten. Die vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Landes-AfD und Landeschef Höcke unterstützen die AfL.
Der vom Parteiausschluss bedrohte AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch wurde Berichten zufolge im Herbst auf Platz eins der AfD-Liste für die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt gewählt.
Der AfD-Kreisverband versuchte seitdem, mit der Begründung, es seien zu wenige Kandidaten gewählt worden, die Wahl zu wiederholen. Mit einer Klage dagegen vor dem Landgericht Gera war Frosch erfolgreich. (afp/red)
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