„Macht korrumpiert“ – Initiative reicht 599 Strafanzeigen bei Bundesgeneralanwaltschaft ein

Mit einer Großdemo, einer Medienkonferenz und der Einreichung von rund 600 Strafanzeigen gegen „Politiker, Minister, Richter" wegen des Vorwurfs von "Verbrechen gegen die Menschheit" will eine Initiative auch eine breite öffentliche Diskussion anregen.
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Der Rechtsanwalt Ralf Ludwig (dieBasis) spricht auf der „Zukunftskonferenz für Thüringen“, die am Samstag, 21. Oktober, in Erfurt stattfand.Foto: Bürger für Thüringen/dieBasis
Von 10. Dezember 2023

Am 75. internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember), der auf den zweiten Adventssonntag fällt, werden durch das ZAAVV, einer Initiative von Kritikern der Corona-Maßnahmen und verbündeten Organisationen rund 600 Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschheit, an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe übergeben.

Die Strafanzeigen richten sich gegen „Politiker, Minister, Richter, Funktionäre, die zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht beitrugen“. Damit hätten sie sich „mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit schuldig gemacht“, heißt es zur Begründung. Konkret soll es dabei um den Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 8, 10 VStGB gehen, führt das ZAAVV aus.

Das ZAAVV – „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen“ – hat sich laut eigener Aussage zur Aufgabe gemacht, Ereignisse und Dokumente im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Maßnahmen systematisch zu archivieren und aufzuarbeiten.

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dann einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, „Rechtsstaatlichkeit nicht nur wiederherzustellen, sondern dauerhaft die Gesellschaft gegen staatliche Übergriffe zu sichern und internationale Organisationen demokratisch zu legitimieren“.

599 Strafanzeigen von Anwälten, Politikern, Menschenrechtsaktivisten und einfachen Bürgern

Hinter der Organisation steht der Förderverein VFAMDS (Verein zu Förderung der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen in demokratischen Staaten). Dessen Gründungsmitglieder sind der Rechtsanwalt Ralf Ludwig (dieBasis), Clarsen Ratz (Bürger für Thüringen), Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ (Anwälte für Aufklärung), Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah und Rechtsanwältin Dr. Kirsten König.

Mit der Aktion geht es den Veranstaltern nach eigenen Angaben nicht nur um die Verfolgung und Durchsetzung juristischer Ansprüche. Sondern es soll auch eine breite Diskussion in Medien und Öffentlichkeit angeregt werden, „um eine Wiederholung ähnlicher Verbrechen gegen die Rechte und Freiheiten der Menschen zu verhindern“, erklären sie.

WHO erklärt internationalen Gesundheitsnotlage

Ausgangspunkt für die Einschränkung in der Corona-Krise, so erklärt die Initiative, war Covid-19 eine Infektionskrankheit, deren Krankheitssymptome bei den meisten Personen „leicht bis moderat“ abgelaufen seien.

Nach Ansicht der ZAAVV „überboten“ sich „manche Staaten“ mit Maßnahmen, die „teilweise schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürger“ gehabt hätten. Dabei zählen sie Lockdowns ganzer Volkswirtschaften, Schulschließungen, Maskentragezwang, Versammlungsverbote, die sogar Parlamente betrafen und Besuchsverbote im Familienkreis auf.

Sie kritisieren aber auch eine „Einengung des gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und publizistischen Diskurses“. Dieser hätte durch „Zensurmaßnahmen“ und „gezielte Einflussnahme“ auf Redaktionen und die Betreiber sozialer Medien stattgefunden.

Mit den Strafanzeigen konzentriert sich die ZAAVV allerdings auf die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Dieser „einrichtungsbezogene Impfzwang“, wie sie ihn benennt, stellt in ihren Augen „eine Verletzung der körperlichen Integrität durch eine Injektion eines weitgehend ungeprüften Wirkstoffes auf Gentech-Basis“ und einen „besonders weitgehenden Eingriff“ in verfassungsmäßige Schutzrechte der Bevölkerung dar. Sie verletze die Würde des Menschen und sei darum verboten.

Es geht nicht um Wirksamkeit der „Corona-Maßnahmen“

Dabei gehe es ihnen nicht um die Frage der Wirksamkeit der „Corona-Maßnahmen“, so die Initiatoren der Aktion. Und sie erklären: „Nicht, weil deren weitgehende Wirkungslosigkeit mittlerweile offenkundig ist, sondern weil sie für unsere Argumentation irrelevant sind.“

„Gerade in Zeiten der Krise muss sich eine Verfassung als Fels in der Brandung erweisen“, so die ZAAVV. Andernfalls sei sie nutz- und wertlos. In den Augen der Organisation war es ein Putsch, als Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für „Flexibilität“ plädierte und zur Bewältigung der Corona-Pandemie „rote Linien“ für aufgehoben erklärte. „Dass Macht korrumpiert und ein Politiker nach noch mehr Macht strebt, ist wahrlich nichts Neues“, finden sie.

Erschreckend sei für das ZAAVV, dass sich in „Politik und Öffentlichkeit“ nach Scholz seiner Aussage kaum „Widerstand“ geregt habe. Denn mit „roten Linien“ wären die Verfassung, die Freiheits- und Grundrechte der Bürger und die Gewaltentrennung gemeint gewesen, so das Zentrum.

Für sie wäre es Aufgabe des Verfassungsgerichtes gewesen, dem Staatsapparat seine Grenzen aufzuzeigen. „Doch leider muss auch hier ein Totalversagen festgestellt werden“, konstatieren sie.

 



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