Maas verteidigt Internet-Gesetz gegen „Hass-Botschaften“ – Gauland spricht von „Stasi-Methoden“

"Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen", so Bundesjustizminister Heiko Maas.
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Justizminister Heiko MaasFoto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times4. Januar 2018

Nach kritischen Tweets mehrerer AfD-Politiker hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das neue Gesetz verteidigt, das sozialen Netzwerken die Löschung strafrechtlich relevanter Inhalte innerhalb von 24 Stunden vorschreibt.

„Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte Maas der „Bild“-Zeitung (Donnerstagsausgabe).

Wer strafbare Inhalte im Netz verbreite, müsse von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. „Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen“, sagte Maas.

Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen für Straftaten missbraucht werden, sagte der Justizminister. „Soziale Netzwerke müssen sich wie jeder andere auch an unser Recht halten.“

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das soziale Netzwerke zu einem strikteren Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet. Zuletzt hatte die AfD-Politikerin Beatrix von Storch eine Twitter-Botschaft veröffentlicht, woraufhin zahlreiche Strafanzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt wurden.

Auf Grundlage des neuen Gesetzes löschte Twitter den strittigen Text und sperrte von Storchs Account zeitweilig. AfD-Chef Alexander Gauland hatte daraufhin erklärt, das „Zensurgesetz“ des Justizministers zeige schon am ersten Tag des neuen Jahres „seine freiheitsbeschneidende Wirkung“. Gauland sprach von „Stasi-Methoden“, die ihn an die DDR erinnerten. (afp)



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