Maas fordert: Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte härter bestrafen
Nach den Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte zum Jahreswechsel werden die Forderungen nach einer härteren Gangart gegen die Täter immer lauter. „Tätliche Angriffe müssen härter bestraft werden“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag in Berlin.
Die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft (DFeuG) forderte eine effektivere Strafverfolgung durch die Gerichte. Nach den Vorfällen von der Silvesternacht kam es am Neujahrsabend in Berlin zu neuen Übergriffen auf die Polizei.
Siehe auch: Wendt: „Attacken gegen Einsatzkräfte haben lebensbedrohliche Ausmaße angenommen“
Bei Attacken gegen Polizisten und andere Amtsträger drohen 5 Jahre Haft
Die Attacken seien „absolut inakzeptabel“ und müssten konsequent geahndet werden, erklärte Maas. Er verwies darauf, dass das entsprechende Gesetz im vergangenen Jahr verschärft worden sei.
Es legt fest, dass Attacken gegen Polizisten oder andere Amtsträger künftig schon bei „allgemeinen Diensthandlungen“ wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Zuvor war dies nur im Zusammenhang mit einer „Vollstreckungshandlung“ wie einer Festnahme möglich.
Maas: Polizisten und Rettungskräfte müssen wirkungsvoller geschützt werden
Die Angriffe aus der Silvesternacht seien leider keine Ausnahmen, fügte der geschäftsführende Justizminister hinzu. „Polizisten und Rettungskräfte werden alltäglich brutal attackiert.“ Die Einsatzkräfte riskierten Gesundheit und Leben, um den Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. „Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient.“ Zudem müssten sie wirkungsvoller geschützt werden.
CDU: Fahrverbot bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), brachte die Möglichkeit von Fahrverboten ins Gespräch. Dies „hinterlässt gerade bei jungen Krawallmachern oft mehr Wirkung als eine Geld- oder Bewährungsstrafe“.
Bei volljährigen Straftätern müsse außerdem stets das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Bei jungen Erwachsenden unter 21 können die Gerichte entscheiden, ob sie Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden.
Feuerwehrgewerkschaft fordert geradlinige Strafverfolgung durch Gerichte
„Unsere Rettungskräfte sind da, um Menschen zu helfen, sie bei Ausübung ihres Jobs zu behindern oder gar zu bedrohen muss konsequent durch die Justiz verfolgt werden“, erklärte die Feuerwehrgewerkschaft. „Von der Politik erwarten wir hierzu nicht mehr nur Lippenbekenntnisse, sondern endlich Taten.“
Nicht ein höherer Strafenkatalog müsse das Ziel sein, sondern die geradlinige Strafverfolgung durch die Gerichte. „Es schreckt keinen Straftäter ab, wenn sein Verhalten von überlasteten Gerichten anschließend als Bagatellfall abgehandelt wird.“
Silvester: Polizisten und Rettungskräfte mit Böllern beschossen
Am Montagabend feuerten im Berliner Bezirk Neukölln Jugendliche mit Schreckschusswaffen auf Streifenwagen. Dabei wurden keine Beamten verletzt. In der Silvesternacht hatte die Berliner Feuerwehr über massive Angriffe auf Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge mit Feuerwerkskörpern geklagt. Zudem sei die Besatzung eines Rettungswagens mit Schusswaffen bedroht worden.
In Stuttgart gab es Verletzte, weil Polizisten und Feuerwehrleute durch Böller und Raketen bei der Arbeit behindert wurden. In Leipzig warfen rund 50 Randalierer Böller, Flaschen und Steine auf Polizisten. (afp)
Mehr dazu:
Leipzig: Randalierer greifen Polizisten mit Böllern und Steinen an – Wasserwerfer eingesetzt
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