Lockdown statt Urlaub: MV vertreibt Gütersloher von Ferieninsel Usedom

Sommer, Sonne, Urlaubszeit – so war es vor Corona. Inzwischen scheinen die Corona-Verordnungen die Bürger im Land  fest im Griff zu haben. Und wer geglaubt hat, dass es bald wieder entspannter in Deutschland zugehen wird, der wird spätestens durch die Corona-Ausbrüche des fleischverarbeitenden Tönnies-Konzerns eines Besseren belehrt. Denn die Folgen betreffen nicht nur die Region Gütersloh, sondern ganz Deutschland – auch dort, wo die Gütersloher ihren Urlaub verbringen wollen.
Von 26. Juni 2020

Es hätte so schön sein können, der Urlaub auf Usedom, den Rentnerin Marion Heidenfelder mit ihrer Schwägerin verbringen wollte. Doch beim Bezahlen der Ferienwohnung nach Ankunft am Urlaubsort standen plötzlich Polizei und Gesundheitsamt vor den Güterslohern.

Die beiden Frauen wurden am Montag (22.6.) aufgefordert, Mecklenburg-Vorpommern sofort zu verlassen. Grund war der Infektionsausbruch bei Tönnies, der die Corona-Maßnahmen auf den Stand März zurückfuhr. Dies bedeutet nach Angaben der Behörden zurück zum Wohnort. Die Urlauberinnen verstanden die Welt nicht mehr. „Ich kam mir vor, wie eine Aussätzige, diskriminiert“, sagte Marion Heidenfelder.

„Wir bedauern das sehr, dass wir jetzt Gäste als Urlaubsland nicht bei uns begrüßen können“, erklärte Lars Schwarz, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesverordnung würde ganz klar regeln, dass niemand aus Risikogebieten ins Land einreisen dürfe.

Inzwischen haben sich die Regeln geändert. Wenn ein Gast aus einem Risikogebiet bei Anreise ein ärztliches Zeugnis vorlegt, welches keine Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigt, darf er anreisen. „Dieses Zeugnis muss auf einem negativen Testergebnis basieren (eine Mitteilung über das negative Testergebnis reicht nicht aus) und darf vor Einreise nicht älter als 48 Stunden sein“, heißt es beispielsweise von der Insel Rügen.

Kein Ausreiseverbot bei Lockdown

Bereits in der Pressekonferenz am 23. Juni war der Lockdown für Gütersloh von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verkündet worden. Dabei beginnen die NRW-Schulkinder und ihre Familien die Sommerferien am 29. Juni. Für sie kommt der nochmalige Lockdown, der zunächst bis 30. Juni gilt, zu einer Unzeit. Insoweit stellte Laschet jedoch klar, dass für die Bürger aus Gütersloh kein „Ausreiseverbot“ gelte.

Rechtlich sei die Lage wie folgt: Die Kontaktverbote und Lockdownmaßnahmen würden sich auf den Kreis, in dem er ausgesprochen wurde, beziehen. Andere Orte würden davon nicht berührt. Auch wer eigentlich im Kreis lebt, sich aber nicht dort aufhält, sei nicht von diesen Maßnahmen betroffen.

Insoweit warnte Laschet davor, die Gütersloher Urlauber jetzt zu stigmatisieren. Es könne nicht sein, dass die Einwohner jetzt unter Generalverdacht stehen würden und man ihnen pauschal den Urlaubsaufenthalt verwehre.

Von 6.140 Mitarbeitern des Fleischkonzerns Tönnies wurden bislang 1.553 positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Hinzu kommen einige Personen aus dem familiären Umfeld. Kernfrage sei es herauszubekommen, wie viele Menschen unabhängig von den Tönnies-Mitarbeitern infiziert seien, so Laschet.

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