Bundestag debattiert über FDP und AfD Anträgen rund um BAMF und Migration
Die Affäre um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschäftigte heute den Bundestag. Um 17:10 Uhr wurde über einen Antrag der FDP debattiert, zu den Vorwürfen gegen das BAMF (Antrag 19/2524) einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Die AfD beantragte hingegen einen Untersuchungsausschuss zur gesamten Asyl- und Migrationspolitik.
Für die Debatte um das BAMF und den Untersuchungsausschuss waren 45 min vorgesehen. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Die FDP fordert einen Untersuchungsausschuss mit 18 ordentlichen und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern, dieser soll sich einen Überblick und ein gesamtes Bild darüber verschaffen, was zu den Vorkommnissen in Bremen führte und welchen weiteren Verlauf dies nahm.
Ziel ist u.a. zu erfassen, welche „Fälle dort von wem wann und wie beschieden wurden, wann wer wie und durch wen Kenntnis davon erlangt hat oder hätte erlangen müssen, wie mit den Informationen umgegangen wurde und wer wann welche Entscheidungen getroffen hat“, wie der Bundestag schreibt.
Christian Lindner fordert: Gesamte Flüchtlingspolitik durchleuchten
Der FDP-Politiker fordert, die Flüchtlingspolitik seit 2014 im Gesamten zu untersuchen. Der Bremer Skandal sei „nur der Anlass, jetzt einen Untersuchungsausschuss zu fordern“, so Lindner auf „Focus Online“.
Die FDP möchte auch wissen, „welche Erkenntnisse die Bundesregierung wann über illegale Grenzübertritte und größere Flüchtlingsbewegungen gehabt habe. Es gehe um die Frage, ob die Bundesregierung hinreichend Vorsorge getroffen habe für das, was 2015 mit der großen Flüchtlingsbewegung nach Deutschland eingetreten ist“, so Lindner (Quelle: Bundestag).
AfD fordert Untersuchungsausschusses „Asyl- und Migrationspolitik“
Der Antrag der AfD-Fraktion (19/2392) fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Bezug zu den Handlungen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden „im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015″.
Dazu gehören auch „die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt“. (Quelle: Bundestag). (ks)
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