Berlin: Polizei kesselt Corona-Demonstranten ein – Einsatz von Reizgas und Festnahmen
Update:
Nachdem sich am Brandenburger Tor – Platz 18. März – zahlreiche Menschen versammelt hatten, die gegen die Corona-Beschränkungen demonstrierten, löste die Polizei die Ansammlung gewaltsam auf. Die Menschen zogen sich daraufhin teilweise in den Tiergarten zurück und versammelten sich dort. Auch dies unterband die Polizei und trieb die Menschen Richtung Potsdamer Platz.
Als einige der Demonstranten eine Polizeikette nahe dem Potsdamer Platz durchbrachen eskalierte die Situation. Es kam daraufhin zu Festnahmen und dem Einsatz von Reizgas. Schließlich wurden die Menschen, die sich dort in Form einer Spontandemo versammelten, von der Polizei in einer Seitenstraße eingekesselt.
Die Polizei drohte daraufhin mit der Erfassung der Personalien der eingekesselten Personen, wenn sie keine Maske aufsetzen oder den Mindestabstand nicht einhalten. Ein Einhalten des Mindestabstandes allerdings war rein räumlich – aufgrund der Einkesselung – nicht umsetzbar.
Spontandemos im „Tiergarten“
Neben der Spontandemo nahe dem Potsdamer Platz, gab es mehrere andere kurzfristig stattfindende Versammlungen im Stadtgebiet – insbesondere im angrenzenden öffentlichen Park Tiergarten. Dorthin sind zahlreiche Corona-Demonstranten ausgewichen.
Die Polizei versucht auch hier jegliche Gruppenbildungen zu unterbinden. Auch im Park kam es zu vorläufigen Festnahmen und der Feststellung von Personalien. Begründet wurde dies mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz oder dem Corona-Demo-Verbot.
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Zwei geplante große Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik am Pfingstwochenende in Berlin bleiben verboten. Nach dem Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg das Verbot bestätigt.
Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der „Querdenker-Szene“, rechtfertige die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden, so das OVG. Die Beschlüsse seien unanfechtbar.
Die Demonstrationen waren mit dem Titel „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“ und jeweils 16.000 Teilnehmern angemeldet worden. Die Polizei hatte eine Reihe von Demonstrationen am Pfingstwochenende mit der Begründung untersagt, frühere Kundgebungen hätten gezeigt, dass die Demonstranten bewusst die vorgeschriebenen Masken und Abstände ignorieren würden. Alle Verbote wurden von beiden Gerichts-Instanzen bestätigt.
3.000 Polizisten im Einsatz
Ungeachtet der Gerichtsentscheidung plant die Polizei einen Großeinsatz mit rund 3.000 Polizisten am Wochenende. Unterstützung kommt aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Man müsse sich auch darauf einstellen, dass sich Demonstranten nicht an Verbote halten würden, hieß es.
Am Freitagabend protestierten Demonstranten mit Autokorsos gegen die Anti-Corona-Maßnahmen. Laut Polizei waren Hunderte Autos in Richtung Charlottenburg unterwegs, es gab auch Gegen-Proteste. Die Demonstranten am Theodor-Heuss-Platz machten gegen das Impfen und die „Corona-Diktatur“ Stimmung.
Palästinenser-Demonstration verboten
Verboten wurde auch eine Demonstration von Palästinenser-Gruppen mit 2.000 Teilnehmern in Kreuzberg. Allerdings sind zwei weitere Demonstrationen zum Israel-Palästinenser-Konflikt angemeldet. Die größere der beiden, eine „Protestkundgebung gegen die israelische Aggression in Palästina“, soll mit 2.000 Teilnehmern vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz ziehen.
Es ist zudem eine große Demonstration „Gegen Mietenwahnsinn“ mit 10.000 Teilnehmern vom Potsdamer Platz nach Schöneberg geplant. Außerdem richtet sich eine Fahrrad-Demonstration gegen den Weiterbau der Autobahn A100. (dpa/er/so)
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