Linkspartei warnt vor drastischen Einschnitten für Hartz-IV-Empfänger
Die Linkspartei warnt trotz geplanter Entschärfungen bei den Hartz-IV-Sanktionen vor drastischen Einschnitten für Arbeitslose. „Die Bundesregierung hat offenbar Schwierigkeiten mit der Wahrheit. Von einigen Einschnitten hat sie sich distanziert, aber die Vorentscheidungen für ein neues Streichkonzert im Hartz-IV-System sind grundsätzlich längst gefallen“, sagte Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, der „Welt“.
So sind laut der Zeitung vorliegenden Antworten der Bundesregierung auf Berichterstatterfragen der Linken zum Bundeshaushalt unter dem Stichwort „Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsmarktvermittlung bei SGB II“ Einsparungen in Höhe von drei Milliarden Euro für das Jahr 2014 geplant. „Der Bundeshaushalt enthält drastische Sparvorgaben, die nur durch Leistungskürzungen und schärfere Sanktionen umsetzbar sind“, sagte Kipping. Die Botschaft des Sozialhaushalts von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei eindeutig: „Die Streichpolitik gegen Erwerbslose wird fortgesetzt. Vor Wahlen nicht offen zu sagen, wo man wie viel kürzen will, ist ein unlauterer Politikstil“, so Kipping. Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge für einfachere Hartz-IV-Regeln. Entgegen anderslautender Medienberichte sehen erste Vorschläge der Gruppe eine Entschärfung der Hartz-IV-Sanktionen vor, wie aus einer schriftlichen Unterrichtung des Bundesarbeitsministeriums an den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hervorgeht. So sollen die Sanktionen für unter 25-Jährige entschärft werden. Bisher werden Jüngeren bereits beim ersten gravierenden Verstoß die Bezüge komplett gestrichen. Die komplette Kürzung beim ersten Verstoß soll wegfallen. Bei den Älteren sind es bei der ersten Pflichtverletzung bisher nur 30 Prozent, die drei Monate lang gekürzt werden. Wer innerhalb eines Jahres noch einmal gegen die Regeln verstößt, dem wird die Leistung um 60 Prozent gekürzt. Diese Steigerung soll künftig ebenfalls wegfallen. Stattdessen soll ein „einheitlicher Mindestbetrag für jede Pflichtverletzung gelten, unabhängig von erster oder wiederholter Pflichtverletzung“, heißt es in dem Papier.
(dts Nachrichtenagentur)
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