Linke will § 218 StGB abschaffen: Keine Strafen bei Abtreibungen – auch nach 12. Woche
Die Linke befürwortet eine ersatzlose Streichung des §218 Strafgesetzbuch und die Straffreiheit bei einem Schwangerschaftsabbruch. Bisher kann eine Strafe innerhalb der ersten 12 Wochen umgangen werden, wenn die Schwangere eine Beratung aufsucht und eine dreitägige Wartefrist einhält (§218a).
So schreibt die Linke im Themenpapier Schwangerschaftsabbruch (Zitat):
- Wir wollen die ersatzlose Streichung des §218.
- Wir wollen ebenso den §219 StGB abschaffen, in dem ein sogenanntes Werbeverbot festgeschrieben ist, bei dem es sich jedoch eigentlich um ein Informationsverbot handelt.
- Stattdessen wollen wir Angebote der freiwilligen Beratung ausbauen
- und Plankrankenhäuser dazu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, damit eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden kann.
Sahra Wagenknecht unterstützte seit 2014 das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ in Berlin, weil
ich es elementar wichtig finde, dass Frauen über ihren Körper und eine Abtreibung selbst und frei entscheiden können. Der § 218 muss ersatzlos gestrichen werden.“
Zu dieser Freiheit gehört anscheinend auch ein „uneingeschränktes Recht auf Tötung ungeborener Kinder“, kommentiert die „Aktion SOS Leben“.
„Marsch für das Leben“ und Gegendemonstration des „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“
Am 16. September 2017 fand der „Marsch für das Leben“ christlicher Fundamentalisten vor dem Reichstag statt. Er stand unter dem Motto: „Die Schwächsten schützen. Ja zu jedem Kind. Selektion und Abtreibung beenden“. Es beteiligten sich wie im Vorjahr ca. 7.500 Menschen.
Die Gegendemonstration durch das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ wurde unterstützt vom regierenden Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD) und Volker Beck, Abgeordneter der Grünen im Bundestag. (ks)
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