LINKE fordert: CETA nicht vorläufig anwenden – Bundesregierung muss im EU-Rat blockieren
Die Linksfraktion im Bundestag hat am 10. Mai einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, im EU-Rat die vorläufige Anwendung des sogenannten Freihandelsabkommens CETA mit Kanada abzulehnen und somit zu verhindern.
Die Frage, ob das CETA ein gemischtes Verfahren ist, bei dem auch die nationalen Parlamente abstimmen müssen, oder ob es in die alleinige Kompetenz der EU-Kommission fällt, soll im Juni geklärt werden. Nach Informationen der Deutschen Wirtschafts Nachrichten werden die Experten der EU wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei CETA – und damit auch bei TTIP – um ein gemischtes Verfahren handelt, bei dem nationale Parlamente zustimmen müssen.
Sigmar Gabriel hatte im März angekündigt, CETA auch ohne Zustimmung des Bundestages vorläufig in Kraft setzen zu wollen. Dies sei rechtlich kein Problem.
Demokratie ad absurdum geführt
Die LINKE warnt in ihrem Antrag nun davor, dass in diesem Fall die „parlamentarische Demokratie ad absurdum“ geführt werde. Bei einer vorläufigen Inkraftsetzung drohe eine Kompetenzübertretung der EU, weil „weder klar ist, wer letztendlich entscheidet, noch worüber jeweils zu entscheiden ist“.
„Die vorläufige Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind. Faktisch präjudiziert eine vorläufige Anwendung den Ausschluss der Parlamente der Mitgliedsstaaten von der Entscheidungsfindung“, so die LINKE.
(rf)
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