Leipzig: Seit Montag Waffenverbots-Zone um Eisenbahnstraße – Straßenbahnen kündigen Fahrgästen künftig den Eintritt in die Zone an
Am Montagnachmittag, 5. November, eröffneten Innenminister Roland Wöller (CDU), Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) und der Leipziger Polizeipräsident Bernd Merbitz in Leipzig die erste Waffenverbots-Zone, die es in Sachsen gibt.
„Als Rechtsgrundlage für die Waffenverbotszone in Leipzig dient eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Diese Verordnung ist am 19. Oktober 2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden“, erkärt die Stadt Leipzig.
Insgesamt soll es um die berühmt-berüchtigte Eisenbahnstraße 40 Hinweisschilder auf die Waffenverbots-Zone geben, die ein Areal von etwa 280.000 Quadratmetern oder rund 70 Fußballfeldern umfasst.
Die Waffenverbots-Zone soll zunächst für ein Jahr befristet sein. Die Stadt wird zudem 40 neue Sicherheitsmitarbeiter für den Ordnungsdienst einstellen. Verstöße sollen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Verboten sind u. a. laut Polizei:
- jede Art von Schusswaffe – auch Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, wie Äxte und Beile
- Messer aller Art – auch Taschenmesser !
- Reizstoffsprühgeräte – auch Tierabwehrsprays
- Elektroschockgeräte, Armbrüste, Schlagstöcke, Baseballschläger
- Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Sand und Eisengranulat, u.ä.)
- und andere Dinge …
Für Sicherheit im Viertel
In diesem Zusammenhang verwies Innenminister Wöller nochmals auf das staatliche Gewaltmonopol:
Niemand muss auf Leipzigs Straßen eine Waffe tragen. Das Gewaltmonopol liegt einzig und allein in den Händen des Staates.“
(Prof. Dr. Roland Wöller, CDU, Innenminister von Sachsen)
Zudem erklärte der Innenminister, dass er froh über die neue Waffenverbots-Zone sei, die sich in „ein ganzes Bündel verschiedener Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit“ einreihe.
Wie die Stadt mitteilte, soll durch die Einrichtung der Waffenverbotszone die allgemeine Sicherheit im Viertel erhöht, die Zahl der Straftaten gesenkt werden.
Leipzigs Eisenbahnstraße gilt bislang als Kriminalitätsschwerpunkt. Hier registriert die Leipziger Polizei jährlich rund 600 Straftaten, darunter zahlreiche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Dutzende Angriffe werden dabei mit Messern verübt.“
(Stadt Leipzig)
Konflikte unter Waffeneinsatz
Polizeipräsident Merbitz erklärte, dass sich der Kriminalitätsschwerpunkt vor allem auch durch Straftaten kennzeichne, die unter Waffeneinsatz verübte würden. Mit der Einrichtung der Waffenverbotszone werde nun den „innerhalb eines begrenzten Raumes wiederholt aufgebrochenen und unter Waffeneinsatz ausgetragenen Konflikten entgegengewirkt“.
Der Rechtsstaat dokumentiert damit ausdrücklich seinen Willen, sowohl die Häufigkeit als auch die Heftigkeit von Gewalteskalationen merklich einzudämmen, denn weder der Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, noch das durch ihr Mitführen latent vorhandene Gewaltpotential sind tolerabel.“
(Bernd Merbitz, Polizeipräsident von Leipzig)
Achtung! Wir fahren nun in die Waffenverbots-Zone
„Vor dem Betreten der Waffenverbotszone weisen entsprechende Schilder auf das geltende Waffenverbot hin“, informiert die Stadt Leipzig.
Für Behörden, Sicherheitsunternehmen oder bestimmte Betriebe und Personen gibt es Ausnahmen. Diese kann im Einzelfall auch die Waffenbehörde der Stadt Leipzig genehmigen.“
(Stadt Leipzig)
Auch sollen die Straßenbahnen vor der Einfahrt in das Gebiet auf Schuss-, Hieb, und Stichwaffen kontrolliert werden. Die Fahrgäste werden zudem zuvor darauf hingewiesen, dass man nun in das Gebiet hineinfahre, berichtet „Tag24“. Künftig sollen in dem Areal auch Abwehrsprays, Baseballschläger und Haushaltsmesser verboten sein. Auch Quarzhandschuhe, scharfkantige Werkzeuge wie Schraubenzieher sind nicht erlaubt, wie auch große Glas- oder Spiegelscherben, so der Bericht.
Eine Waffenverbotszone verbietet in ihrem Geltungsbereich auch Waffen, die nach dem Waffenrecht erlaubt sind. Das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist dort verboten. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich weiter zu erhöhen.“
Linke Proteste gegen Waffenverbots-Zone
Wie „Tag24“ weiter berichtet, wurde die Einweihung der Waffenverbots-Zone von Protesten linker Gruppen begleitet. Auch hätten mehrere Vereine die Waffenverbots-Zone als „bürgerrechtsfreie Zone“ bezeichnet und eine Stigmatisierung des Viertels beklagt. Der Oberbürgermeister der Stadt hatte da jedoch andere Prioritäten zu setzen:
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist das höchste Gut, das der Staat zu gewährleisten hat. Hier darf es keinen Zweifel geben, dass der Staat handlungsfähig ist. Die Waffenverbotszone, die seit heute in Leipzig gilt, ist der Versuch, die öffentliche Sicherheit rund um die Eisenbahnstraße zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“
(Burkhard Jung, Oberbürgermeister)
Das Innenministerium verwies laut „Tag24“ zudem darauf, dass die Waffenverbotszone keine Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Kontrollen sei, wie von vielen Autonomen befürchtet. In dem Gebiet rund um die Eisenbahnstraße könne die Polizei schon seit Jahren jedermann verdachtsunabhängig kontrollieren, weil das Viertel nach Polizeigesetz (§ 19) als „Gefährlicher Ort“ deklariert ist.
Räumlicher Geltungsbereich
Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Bereich der Eisenbahnstraße zwischen Rosa-Luxemburg-Straße, in den umliegenden Straßen sowie im Rabet gelte die Waffenverbots-Zone. Das folgende Gebiet wird von den genannten Straßenzügen und Plätzen eingefasst:
- Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße
- Mariannenstraße
- Hermann-Liebmann-Straße
- Ludwigstraße
- Elisabethstraße
- Konradstraße
- Rabet
- Lorenzstraße
- Konstantinstraße
- Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße
Ausnahmeregelungen
- Polizei, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Rettungsdienste, Feuerwehr, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn AG, Zoll, Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten sind ausgenommen.
- Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig.
- Anwohner in der Waffenverbotszone dürfen Waffen/gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt in einem verschlossenen Behältnis.
- Gewerbetreibende mit Sitz in der Waffenverbotszone und der Berechtigung zum Handel mit Waffen/gefährlichen Gegenständen sind ausgenommen, wenn der Transport in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen erfolgt.
- Beim Kauf von Waffen oder oben genannten gefährlichen Gegenständen in der Waffenverbotszone hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren.
- Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages in der Waffenverbotszone benötigt werden.
- In Pkw und Lkw mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen bei Durchfahren der Waffenverbotszone Waffen oder gefährliche Gegenstände nicht zugriffsbereit transportiert werden.
- Besondere Ausnahmen sind beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig zu beantragen.
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