Leipzig bestimmt Verfahren zur Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen
Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Donnerstag (11.30 Uhr) in Leipzig, in welchen Fällen das Alter eines mutmaßlich minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings zwingend von einem Arzt festgestellt werden muss. Im Ausgangsfall hatte das Jugendamt München allein per Augenschein eingeschätzt, dass ein unbegleiteter junger afghanischer Flüchtling volljährig sei und deshalb nicht in Obhut genommen werde.
Das Münchner Oberverwaltungsgericht entschied dann im Gegensatz zu anderen Gerichten, dass in Zweifelsfällen eine ärztliche Altersfeststellung immer zwingend nötig sei. Ein Einschätzung per Augenschein sei nur zulässig, wenn ein „über jeden vernünftigen Zweifel erhabene Fälle“ von Minderjährigkeit vorliegen. Im Grenzbereich zwischen Volljährigkeit und Minderjährigkeit müsse immer ein Arzt entscheiden. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion