Lebensmittelverschwendung vor Verfassungsgericht – Kann Essensklau strafbar sein?

Wer Lebensmittel aus Supermarktcontainern holt, riskiert eine Verurteilung wegen Diebstahls. Aber handelt es sich wirklich um eine Straftat?
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Lebensmittelverschwendung.Foto: iStock
Epoch Times8. November 2019

Zu den umstrittensten Mitteln im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung gehört das sogenannte Containern. Wer Lebensmittel aus Supermarktcontainern holt, riskiert eine Verurteilung wegen Diebstahls. Ob ein solcher Essensklau überhaupt strafbar ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht klären. Am Freitag legten zwei wegen Diebstahls verurteilte Studentinnen Verfassungsbeschwerde ein. Ein Überblick über den Rechtsstreit rund um das Containern:

WIESO GIBT ES EINE VERFASSUNGSBESCHWERDE ZUM CONTAINERN?

Auslöser ist der Fall der beiden Studentinnen Caro und Franzi, die aus einem Supermarktcontainer im bayerischen Olching Obst, Gemüse und Joghurt holten. Den verschlossenen Container öffneten sie mit einem Vierkantschlüssel. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach sie deshalb im Januar wegen Diebstahls schuldig. Ihnen wurden jeweils acht Sozialstunden auferlegt sowie eine Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung.

Im Oktober bestätigte das bayerische Oberste Landesgericht in München das Urteil. Die Lebensmittel hätten sich im Eigentum des Supermarkts befunden, auch wenn sie entsorgt werden sollten, erklärte das Gericht. Das Urteil des Amtsgerichts war damit rechtskräftig. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht war aber noch offen. Unterstützt werden die beiden jungen Frauen bei ihrer Verfassungsbeschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

WIE BEGRÜNDEN DIE KLÄGER IHRE VERFASSUNGSBESCHWERDE?

Sie sind der Auffassung, dass Containern nicht strafbar sein kann. „Containern ist kein Diebstahl“, zeigt sich GFF-Vorstandsmitglied Boris Burghardt überzeugt. Strafrecht sei dazu da, „sozialschädliches Verhalten zu ahnden – wer verhindert, dass Lebensmittel verschwendet werden, tut nichts Verwerfliches“.

Der Anwalt der beiden Studentinnen, Max Malkus, wertete das Urteil des Amtsgerichts als „unverhältnismäßig und nicht mehr zeitgemäß“. Der Staat solle sich darauf konzentrieren, „der Lebensmittelverschwendung Einhalt zu gebieten, und nicht diejenigen kriminalisieren, die entsorgte Lebensmittel weiterverwenden“.

Ein Knackpunkt in dem Verfahren könnte sein, inwiefern die weggeworfenen Lebensmittel Eigentum des Supermarkts sind und der Diebstahlsparagraf 242 angewandt werden kann. „Der Diebstahltatbestand kann ohne Weiteres so ausgelegt werden, dass das Containern nicht darunter fällt“, sagt GFF-Juristin Sarah Lincoln der Nachrichtenagentur AFP. Der Supermarkt habe ja „keinerlei Interesse mehr an den Lebensmitteln“.

KÖNNTE DIE STRAFBARKEIT DES CONTAINERNS KIPPEN?

Momentan ist zumindest politisch keine Gesetzesänderung zu erwarten. Im Sommer scheiterte bei der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative Hamburgs, das Containern straffrei zu stellen. Die Hansestadt hatte vorgeschlagen, den Eigentumsbegriff oder die Straftatbestände zu ändern.

Nach Ansicht von GFF-Expertin Lincoln ist in der Frage der Strafbarkeit aber gar keine Gesetzesänderung nötig: „Eine Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht würde ausreichen.“ Die Beschwerde habe „gute Chancen, wenn das Verfassungsgericht seinen Grundsatz des Strafrechts als Ultima Ratio ernst nimmt und auf diesen Fall anwendet“.

Den Studentinnen und der GFF geht es weniger um die sowieso milde Strafe als um eine Grundsatzfrage. „Wir wollen unserer Positionierung gegen Lebensmittelverschwendung und die Kriminalisierung des Containern mit dem Schritt vor das Bundesverfassungsgericht Nachdruck verleihen“, erklären Caro und Franzi, die ihre kompletten Namen nicht nennen.

Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wird frühstens in einigen Monaten erwartet. Auch die Kläger setzen aber nicht nur auf das Verfassungsgericht, sondern auch auf die Politik. Momentan werde eher auf Informationskampagnen gesetzt, kritisiert GFF-Juristin Lincoln. Die Politik könnte jedoch zum Beispiel vorgeben, „dass sich Supermärkte strafbar machen, die genießbare Lebensmittel wegwerfen“. (afp)

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