Lebenslange Haftstrafe für islamistischen Messerstecher von Hamburg

Für ein Messerattentat in Hamburg-Barmbek ist ein 27-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach den Palästinenser Ahmad A. des Mordes sowie versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig.
Epoch Times1. März 2018

Etwas mehr als ein halbes Jahr nach dem tödlichen Messerangriff in einem Hamburger Supermarkt hat das Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt den dschihadistisch motivierten Täter am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht sprach den 27-jährigen Palästinenser Ahmad A. wegen Mordes und sechsfachen Mordversuchs schuldig. Außerdem stellte es zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest.

Der abgelehnte Asylbewerber hatte am 28. Juli 2017 in und vor einem Supermarkt im Stadtteil Barmbek auf Kunden und Passanten eingestochen. Ein Mann starb, sechs Menschen wurden verletzt, darunter waren auch lebensgefährliche Verletzungen. Nach eigenen Angaben wollte er mit seiner Tat Vergeltung für an Muslimen weltweit begangenes Unrecht üben und seine Tat als Beitrag zum islamistischen Dschihad verstanden wissen.

Nach Feststellung des Gerichts handelte er dabei allerdings nicht als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) oder eines anderen extremistischen Netzwerks, sondern als Einzeltäter. A. sei eine „labile Persönlichkeit“, die sich in einer persönlich schwierigen Lebenssituation von der „Propaganda des IS“ habe „instrumentalisieren lassen“, sagte der vorsitzende Richter Norbert Sakuth in seiner Urteilsbegründung.

Der IS wende sich gezielt an psychisch anfällig Menschen wie den Angeklagten, um durch deren Taten „tiefe Gräben in die Gesellschaft zu treiben“, ergänzte er. „Insofern war der IS erfolgreich.“ Eine Spaltung der Gesellschaft habe er aber nicht erreicht. Sakuth verwies auf jene Zeugen, die A. aufhielten, bevor er weiter töten konnte. Darunter waren Muslime.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft, die wegen der Bedeutung des Falls die Anklage vertrat. Deren Vertreterin Yasemin Tüz äußerte sich zufrieden. Sie halte das Urteil für „angemessen“, sagte sie.

A.s Verteidiger Christoph Burchard zeigte sich ebenfalls nicht überrascht. Er habe mit dem Urteil „im Wesentlichen“ gerechnet, sagte er nach der Verkündung. Er werde nun mit seinem Mandanten besprechen, ob er Rechtsmittel einlege.

Burchard verwies dabei auf die „außerordentlich schwierige“ Lebenssituation des Angeklagten zur Tatzeit. Diese habe ihn empfänglich gemacht. Das sei aber „keine Erklärung und keine Entschuldigung“, betonte der Anwalt. Er glaube allerdings, dass A. inzwischen „ganz tief bereut“.

Der Angeklagte hatte während des Prozesses gestanden und sich in seinen letzten Worten darüber hinaus bei den Opfern entschuldigt. Auch das Gericht wertete dies als glaubhaft.

Der 27-Jährige hatte vor der Tat vergeblich versucht, in mehreren europäischen Ländern Asyl zu beantragen. Zuletzt wurde auch sein Begehren in Deutschland abgewiesen. Er wollte nach Feststellung der Ermittlungsbehörden und des Gerichts freiwillig in den Gazastreifen zurückkehren. Dies scheiterte aber unter anderem daran, dass Papiere fehlten.

Am Tattat hatte er sich bei der Ausländerbehörde erneut erkundigt. Zusätzlich stand er der Beweisaufnahme zufolge damals unter dem Eindruck einer gewaltsamen Eskalation zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften am Jerusalemer Tempelberg zu jener Zeit. Sakuth sprach von einem „relativen Spontanentschluss“, der zu der Tat geführt habe.

Eindeutige Radikalisierungstendenzen, wie sie von anderen islamistischen Tätern bekannt waren, hatte A. zuvor nicht gezeigt. Zwar hatte er einzelne Phasen, in denen er offen mit dschihadistischen Gedanken sympathisierte. Diese waren aber nie von Dauer, zwischenzeitlich verhielt er sich nach Gerichtsangaben „mustergültig“. Zudem lebte er weiter nach westlichem Muster. Anzeichen für eine psychische Erkrankung fand ein vom Gericht befragter Experte bei ihm aber nicht. (afp)



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