Lauterbach verteidigt Cannabis-Gesetz – Union will es weiterhin abschaffen

„Cannabis ist überall“, sagt Karl Lauterbach, Gesundheitsminister. Es gehe darum, den Konsum sicherer zu machen. Die Union hingegen beharrt darauf, das Gesetz wieder abzuschaffen.
Genehmigte Vereine können Cannabis in größerem Stil anbauen. (Archivbild)
Genehmigte Vereine können Cannabis in größerem Stil anbauen. (Archivbild)Foto: Georg Wendt/dpa
Epoch Times15. November 2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die seit April geltende Teillegalisierung von Cannabis im Bundestag verteidigt. „Es geht darum, den bestehenden Konsum sicherer zu machen“, sagte Lauterbach am Freitag in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Unionsfraktion. „Das ist ein Gesetz, welches eine Chance verdient.“

Die Union kündigte erneut an, die Freigabe wieder rückgängig machen zu wollen, wenn sie die nächste Regierung führt.

Das Cannabisgesetz müsse „ohne Polemik und Häme“ betrachtet werden, forderte Lauterbach. Er räumte ein, dass das Gesetz „umstritten“ sei. Doch der in den vergangenen Jahren in Deutschland stark gestiegene Konsum habe dieses nötig gemacht.

Lauterbach: „Cannabis ist überall“

„Cannabis ist überall“, sagte Lauterbach. „Wenn Sie durch die Straßen gehen am Abend, dann können Sie es sehen und Sie können es riechen“, sagte Lauterbach.

Der Minister gab zu bedenken, dass der Cannabiskonsum nicht nur gestiegen, sondern wegen höherer Dosierungen und „toxischen Beimischungen“ auch gefährlicher geworden sei. Es gehe darum, „den bestehenden Konsum sicherer zu machen“, aber nicht zu kriminalisieren, sagte Lauterbach.

„Derjenige, der ab und zu konsumiert und sich der Risiken auch bewusst ist“, sei nicht krimineller als jemand, „der jeden Abend eine Flasche Wein trinkt“.

Gesetz hat Gegenteil bewirkt

Die CSU-Abgeordnete Silke Launert kritisierte, das Gesetz habe das Gegenteil von dem bewirkt, was beabsichtigt war. „Sie wollten den Schwarzmarkt austrocknen“, doch „so vermurkst, wie dieses Gesetz war, war das nicht zu erreichen“, sagte Launert in Richtung Lauterbach.

„Der Drogenmarkt ist größer denn je, größer als der frühere Schwarzmarkt.“ Die Koalition habe „die Tore geöffnet für niederländische Drogenbanden“.

Für den Fall, dass die Union nach der Bundestags-Neuwahl am 23. Februar die künftige Regierung führt, kündigte Launert an, das Gesetz rückgängig zu machen. Die Cannabis-Freigabe sei „eines der wichtigsten Themen, die zurückzunehmen sind“, sagte sie. „Es bleibt nichts anderes übrig, als Härte zu zeigen.“

FDP lobt gute Zusammenarbeit der Ampel

Kristine Lütke von der FDP lobte rückblickend, dass die damalige Ampelkoalition bei dem Thema „vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet“ habe. Lütke kritisierte die Union dafür, „in einer Zeit, in der wir dringend über Lösungen für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands sprechen müssten“, die „Energie den alten Vorurteilen gegen die Legalisierung“ zu widmen.

Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass durch die Legalisierung von Cannabis die organisierte Kriminalität bekämpft werde.

Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther stellte in Richtung der Union in Frage, „dass kein einziges Problem in diesem Land gelöst wird, wenn Sie Kiffer wieder kriminalisieren“. Sie bezeichnete das Cannabis-Gesetz als „entscheidenden Erfolg der Ampel“.

Kappert-Gonther (Grüne) widerspricht: Konsum nicht nach Freigabe angestiegen

Vor der Reform sei „der komplette Cannabismarkt fest in der Hand des organisierten Verbrechens und zwar inklusive aller damit verbundenen Gesundheitsgefahren“, sagte sie. Es sei „ein Mythos, dass der Konsum von Cannabis nach der Freigabe ansteigt“.

Die Ampelregierung hatte das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis beschlossen, es gilt seit 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.

Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten. Die Union kündigte schon früh an, das Gesetz wieder rückgängig machen zu wollen. (afp)



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