Lauterbach: Bürokratischer Aufwand bei neuer Testverordnung „überschaubar“

Die neue Corona-Testverordnung, die das Ende der generellen Gratis-Tests besiegelt, tritt am Donnerstag in Kraft. Nur bestimmte Gruppen bekommen die Tests weiterhin bezahlt.
Karl Lauterbach auf der 17. Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock. Hier diskutieren rund 300 Experten über die Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times30. Juni 2022

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält den bürokratischen Aufwand bei der neuen Corona-Testverordnung für „überschaubar“. Auf einem Formblatt werde dokumentiert und unterschrieben, dass man die Kriterien für weiterhin kostenlose Tests erfülle – „das wäre gezielter Betrug, wenn man lügt“, sagte Lauterbach am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“. Wer die Kriterien nicht erfüllt, muss künftig drei Euro pro Test zahlen.

Als Beispiel nannte er einen Angehörigen, der seine Großmutter in einem Pflegeheim besuchen wolle. „Man ist immer auf die Ehrlichkeit der Bürger angewiesen“, sagte der Minister. Es gebe „immer die Möglichkeit des Betrugs“. Im Vergleich zum Betrug, den es bisher bei Corona-Tests gegeben habe, sei die neue Regelung nun besser.

Mit der neuen Testverordnung, die am Donnerstag in Kraft trat, wird das Ende der generellen Gratis-Tests besiegelt. Kostenlos bleiben die Tests für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Auch wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, bekommt die Tests weiterhin bezahlt.

In den Genuss kostenloser Tests kommen auch weiterhin pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte. Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Großveranstaltung oder eines Familienfestes testen lassen will, muss einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen. (afp/mf)



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