Mindestens 65 Verdächtige mit schweren Straftaten kamen 2018 aus U-Haft frei

In der U-Haft landen Verdächtige, die schwerer Straftaten beschuldigt werden. Kommt die Justiz bei ihren Verfahren nicht schnell genug voran, müssen sie freigelassen werden - auch die schweren Kaliber. Warum passiert das zunehmend oft?
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Mehr Verdächtige kommen aus U-Haft wegen frei (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times24. März 2019

Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervor, die dpa vorliegen.

2017 waren es demnach 51 Fälle, im Jahr davor 41. Als Ursache sieht der Verband unter anderem die hohe Beanspruchung der Strafgerichte und Staatsanwälte sowie den gewachsenen Aufwand bei der Bearbeitung der Verfahren.

U-Haft gibt es nur bei schweren Verbrechen

In der Untersuchungshaft landen nur Beschuldigte, die dringend tatverdächtig sind. In Betracht kommt das vor allem bei schweren Verbrechen und wenn man davon ausgeht, dass der Verdächtige flüchten oder seine Tat wiederholen könnte. Bei Diebstählen, Sachbeschädigung oder Körperverletzung gibt es in der Regel keine Untersuchungshaft.

Die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungshäftlinge möglichst schnell voranzutreiben und vorrangig zu bearbeiten. Andernfalls kommen Betroffene nach einer gewissen Zeit aus der U-Haft frei – auch wenn die Vorwürfe gegen sie nicht ausgeräumt sind.

Zwar gibt es keine starre Obergrenze, generell soll eine Untersuchungshaft aber nicht länger als sechs Monate dauern. Nur wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen das rechtfertigen, ist eine Verlängerung möglich.

Die Deutsche Richterzeitung hatte bei den Justizministerien aller Bundesländer die Zahl der Haftentlassungen wegen zu langer Strafverfahren abgefragt. Allein in Berlin mussten im vergangenen Jahr 13 Tatverdächtige entlassen werden, weil die Justiz ihre Verfahren nicht zügig genug bearbeiten konnte.

Verfahren werden immer aufwendiger

Der Deutsche Richterbund sieht mehrere Gründe für die Entwicklung. „Eine Rolle spielt sicher, dass Strafgerichte und Staatsanwaltschaften stark beansprucht sind und am Anschlag arbeiten“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. Die Verfahren würden immer aufwendiger, häufig gebe es internationale Verstrickungen und weit verzweigte Tätergruppen.

„Zudem haben sich die auszuwertenden Datenmengen vervielfacht“, sagte Rebehn. Nicht selten fielen in umfangreichen Strafsachen mehrere Terabyte an Daten an.

Der Verband befürchtet, dass sich die angespannte Personalsituation an den Gerichten noch verschärfen könnte, weil bis 2030 mehr als 10.000 Juristen in Pension gehen und ersetzt werden müssen.

Zwar unterstützt der Bund die Länder bis 2021 bei der Einstellung von 2000 neuen Staatsanwälten und Richtern. Es sei aber wichtig, diese Stellen jetzt auch in allen Ländern zügig zu besetzen und angesichts der anrollenden Pensionierungswelle noch viel mehr Geld in die Hand zu nehmen. (dpa)



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