Landkreistag will Arbeitspflicht für alle Asylbewerber

Der Deutsche Landkreistag spricht sich dafür aus, eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber in Deutschland einzuführen. „Finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein", so der Verbandspräsident.
Geflüchtete gehen einer Landesaufnahmebehörde. Von Januar bis November 2023 haben in Deutschland rund 305.000 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt.
Migranten und Flüchtlinge vor einer Landesaufnahmebehörde. Von Januar bis November 2023 haben in Deutschland rund 305.000 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times28. Februar 2024

„Wer sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhält, muss einer Arbeit nachgehen. Das erwartet die Gesellschaft, und das wollen auch viele Flüchtlinge selbst so“, erklärt der Verbandspräsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager .

Sager forderte die Bundesregierung auf, das Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend zu ändern. So sollten Migranten und Flüchtlinge künftig nicht nur gemeinnützige Arbeiten, sondern auch Tätigkeiten in privaten Unternehmen ausüben dürfen.

„Es geht nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, dass man sendet“, sagte Sager der Zeitung.

„Aber es muss mehr möglich sein, als nur den Park zu fegen. Das ist auf Dauer nicht mehr als eine Beschäftigungstherapie.“ In der Gastronomie würden beispielsweise händeringend fleißige Helfer gesucht.

Saale-Orla-Kreis prescht vor

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die im thüringischen Saale-Orla-Kreis eingeführte Arbeitspflicht für Asylbewerber in Sammelunterkünften. Zwar gebe es so etwas im Ansatz auch in Bayern, aber das sei noch ausbaufähig.

Vier Stunden am Tag sollen sie laut dem Thüringer Landrat Christian Hergott gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen. Sie bekommen dafür 80 Cent pro Stunde. Zur Arbeit verpflichtet werden Migranten, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.

Kommunen dürften gemeinnützige Arbeiten verpflichtend anordnen, das sieht das Asylbewerberleistungsgesetz vor. Ihnen können einerseits Aufgaben innerhalb ihrer Unterkunft als auch andererseits Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden.

Wann dürfen sie arbeiten?

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Migranten und Flüchtlinge eingeschränkt.

Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen – wer in einer Aufnahmeeinrichtung lebt und kein minderjähriges Kind hat, erst nach neun Monaten. Geduldete oder Flüchtlinge in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten.

Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

(dts/afp/red)



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