Landkreistag und Ex-Richterbundvorsitzender lehnen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab
Der deutsche Landkreistag hat die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit einheitlichen Corona-Maßnahmen zurückgewiesen.
Der vorliegende Entwurf sei ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Gemeinden“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit verlasse der Bund den Modus gemeinsamer Krisenbekämpfung und wolle direkt vor Ort wirkende Maßnahmen anordnen.
Er halte es für fraglich, passgenaue Lösungen für „höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben“, sagte Sager. Bundeseinheitliche Lösungen seien „gerade nicht das Gebot der Stunde“. Da die Corona-Lage von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sei, sei „pauschales Agieren nicht treffsicher genug“. Damit würden „verantwortbare Modellversuche über einer Inzidenz von 100“ praktisch unterbunden.
Zudem sei die reine Fokussierung auf die Inzidenz zu einseitig. „Hier müssen auch weitere Faktoren wie die Belegung der Intensivbetten und die Reproduktionszahl mit einbezogen werden“, forderte er.
Der Deutsche Städtetag hatte die geplanten einheitlichen Notbremsenregelungen dagegen zuvor begrüßt.
Ex-Richterbund-Vorsitzender zeigt sich fassungslos über geplante Infektionsschutzgesetz-Änderung
Auch seitens deutscher Richter ist Kritik zur geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zu vernehmen.
So äußerte der ehemalige Vorsitzende des deutschen Richterbundes Jens Gnisa bei Facebook:
„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus. Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“
Weiter heißt es in seinem Beitrag: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz. Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten ihre Kinder zu treffen entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“
Er sieht die Gefahr eines Dauerlockdowns: „Das ist auch nicht der Brückenlockdown von 2 oder 3 Wochen der diskutiert wird, sondern ein nicht mehr einzufangender Dauerlockdown.“
Er ruft daher die Bürger auf, sich an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden und an sie zu appellieren „diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen“.
Entwurf sieht nächtliche Ausgangssperren und Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen vor
Der jetzige Entwurf für ein verschärftes Gesetz sieht bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21.00 bis 05.00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor.
Weitere Regelungen betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen. Das Gesetz soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden und dann rasch in das parlamentarische Verfahren gehen. (afp/er)
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