Landkreis muss monatlich 40.000 Euro für ausreisepflichtigen Afghanen zahlen – Abschiebeflieger nicht in Sicht
Was tun mit ausreisepflichtigen „Schutzsuchenden“ aus Afghanistan? Diese Frage treibt derzeit nicht nur den Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz um. Dessen Landrätin Bettina Dickes (CDU) weiß nach Angaben des SWR nicht, wie sie die 40.000 Euro pro Monat aufbringen soll, die die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines 20-jährigen Afghanen in seiner Notunterkunft kostet.
Der junge Mann war nach Angaben der Zeitung „Rheinpfalz“ Anfang des Jahres 2023 per Asylgesuch nach Deutschland eingereist. Ende Oktober 2024 sei sein Antrag abgelehnt worden. Die Ausreisepflicht bestehe seit Mitte November 2024.
Hilferuf im November
Nach Informationen des SWR hatte Landrätin Dickes das Integrationsministerium des Landes Rheinland-Pfalz ebenfalls bereits im November schriftlich um Hilfe gebeten. Von einem Abteilungsleiter des Ministeriums sei ihr zwar viel Verständnis entgegengebracht worden. De facto passiert sei allerdings nichts.
Der Mitarbeiter von Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) habe im Januar 2025 lediglich bestätigt, dass er die zuständige Ausländerbehörde gebeten habe, eine rasche Abschiebung in die Wege zu leiten. Sein Ministerium stehe bereits „in engem Austausch“. Ministerin Binz selbst habe nach SWR-Anfrage auf den Bund verwiesen:
Es gibt keine diplomatischen Beziehungen mit den Taliban, aus guten Gründen, und deshalb ist es nicht einfach, Menschen zurückzuführen und es kann nur durch komplexe Bemühungen des Bundes gelingen.“
Zuständig für die Auswahl jener ausreisepflichtigen Afghanen, die tatsächlich abgeschoben würden, sei laut Binz das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD). Da die Bundesregierung offiziell keine Beziehungen zum Heimatland des mutmaßlichen Delinquenten unterhält, hatte ein Abschiebeflugzeug in das von den Taliban regierte Afghanistan bislang nur ein einziges Mal von deutschem Boden abgehoben – kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen.
Schweitzer und Klöckner drängen auf Hilfe vom Bund
Nach Angaben der „Welt“ drängt inzwischen auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) darauf, den Querulanten abzuschieben: „Der Fall in Windesheim/Bad Kreuznach ist aus meiner Sicht nur so zu lösen, dass die Person das Land wieder verlässt.“ Das Land-Rheinland-Pfalz habe „da ganz wenig Möglichkeiten, selber agieren zu können“, habe auch Schweitzer betont. Das liege daran, dass die zuständige Bundesregierung Abschiebeflüge bislang nur „über Mittelspartner“, nicht aber direkt über afghanische Behörden organisiert habe.
Nach Informationen der „Rheinpfalz“ hatte sich zuletzt auch die lokale CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner Hilfe suchend an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewendet.
Körperverletzung, Sachbeschädigung, Ladendiebstahl
Hintergrund sind nach Darstellung der „Rheinpfalz“ mehrere mutmaßliche Straftaten, deren sich der junge Afghane im Landkreis Bad Kreuznach schuldig gemacht haben könnte. Im Raum stünden vier Anzeigen wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Sachbeschädigung und Ladendiebstahl. Zu einer Verurteilung war es laut SWR bisher nicht gekommen: Das Bad Kreuznacher Amtsgericht habe aber „demnächst“ über die Vorwürfe zu urteilen.
Der leitende Bad Kreuznacher Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler rechne allerdings nicht damit, so der SWR, dass der Beschuldigte in Deutschland zur U-Haft geladen oder gar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden könnte:
Ich kann nachvollziehen, dass die Situation als unbefriedigend empfunden wird, für meinen Bereich sehe ich derzeit jedoch keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.“
Seit September 2023 für aggressives Verhalten bekannt
Nach Darstellung des Verbandsgemeinde-Bürgermeisters Markus Lüttger (CDU) habe der Ärger mit dem 20-Jährigen in einer Wohngemeinschaft in Rüdesheim begonnen. Dort sei der Asylsuchende im September 2023 mit zwei Männern untergebracht worden, so Lüttger laut SWR. Der Afghane solle alsbald Porzellan und Fensterscheiben zerschlagen haben. Außerdem soll er mit einem Stock bewaffnet auf seine beiden Mitbewohner losgegangen sein.
Manches Mal habe er die Männer dabei ermahnt, ihre religiösen Pflichten einzuhalten. Lüttger laut „Stern“: Er „hat sie angehalten, wie richtig zu beten ist – in welche Richtung richtig zu beten ist. Er hatte sich dann ausgesperrt, dann hat er Scheiben eingeschlagen“.
Keine ausreichenden Gründe für Psychiatrie
In Anbetracht dieses Verhaltens hatte die Verbandsgemeinde Rüdesheim laut SWR „vor wenigen Monaten“ entschieden, den Afghanen in eine betreute Notunterkunft für Flüchtlinge im 2.000-Seelen-Örtchen Windesheim unweit von Bad Kreuznach zu verlegen.
Weil aber auch von dort aus Klagen über ihn laut geworden seien, seien das Gesundheitsamt und der Sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet worden. Deren beide Vertreterinnen aber hätten „keine akuten Anhaltspunkte für eine Einweisung“ festgestellt.
Zur Sicherheit der übrigen Bewohner der Windesheimer Notunterkunft habe der Landkreis daraufhin einen privaten Sicherheitsdienst mit der Überwachung des mutmaßlichen Störenfrieds beauftragt – Kostenpunkt 40.000 Euro im Monat. Der Afghane dürfe sich innerhalb der Anlage seitdem nur noch in seinem eigenen Wohncontainer aufhalten. Sobald er aber das Gelände verlasse, seien dem Sicherheitsdienst die Hände gebunden: Abseits des Geländes dürfe sich der Mann frei und unbeobachtet bewegen.
Wie der „Stern“ berichtet, fürchten manche Anwohner von Windesheim Übergriffe des Ausreisepflichtigen so sehr, dass sie ihre Kinder nicht mehr zur Kita lassen. Auch eine Faschingsveranstaltung für den Nachwuchs sei bereits abgesagt worden. Eltern hätten Angst um ihre Töchter.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Infolge der tödlichen Attacken von Magdeburg und Aschaffenburg waren in den vergangenen Wochen die Diskussionen um den Umgang mit ausreisepflichtigen Migranten neu entflammt. Ein Gesetzesentwurf der Unionsfraktion im Bundestag für ein Zustrombegrenzungsgesetz war am vergangenen Freitag im Bundestag gescheitert.
2.100 Afghanen haben Zusagen für Ausreise nach Deutschland
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte während der vorausgegangenen Debatte gesagt, dass die Bundesregierung zurzeit „gar keine Afghanen mehr raushole“: Die Taliban hätten „alles abgeriegelt“ (Video auf „Bundestag.de“).
Auf Anfrage der „Bild“ hatte das Auswärtige Amt (AA) kurz danach mitgeteilt, dass die Bundesregierung freiwillig noch immer „besonders schutzbedürftiger Personen“ aus Afghanistan nach Deutschland einfliege. Grundlage seien verschiedene Aufnahmeprogramme, darunter das „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“ (BAP). Rund 2.100 Betroffene seien derzeit im Besitz einer Aufnahmezusage. 1.600 von ihnen warteten in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad auf den Take-Off. Das AA habe erklärt, die Einreise verlaufe „nach strengen Sicherheitsmaßstäben“.
Verfassungsschutz sieht Sicherheitsrisiken
Der „Business Insider“ (Bezahlschranke) hatte vor wenigen Tagen über einen internen Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) berichtet. „Tichys Einblick“ zitiert unter Verweis auf den „Business Insider“ Passagen aus der Feder des BfV-Abteilungsleiters Islamismus. Demnach sah der Verfassungsschutz in der Praxis des AA zur Aufnahme von Afghanen, bei der NGOs in die Vorauswahl der Flugpassagiere eingebunden seien, ein erhebliches Risiko für die hiesige Sicherheit: Wenn „staatlichen Aufgaben auf nichtstaatliche Organisationen mit eigener politischer Agenda“ verlagert würden, sei dies als „problematisch zu bewerten“.
Die Missbrauchsgefahr der Afghanistanprogramme des Bundes seien „im Allgemeinen […] als hoch und im Vergleich zu anderen Verfahren als deutlich erhöht zu bewerten.“ Es bestehe die Gefahr, dass Personen in das Verfahren aufgenommen würden, „die den Grundwerten der Bundesrepublik entgegenstehen und nicht zuletzt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland darstellen könnten“.
Im Juli 2023 war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung unter anderem gegen den Leiter des AA-Referats für Visumrecht ermittelte. Das AA bestätigte bislang drei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus gegen verschiedene Ministeriumsmitarbeiter. Wie viele Fälle illegaler Einreisen am Ende zu Buche stehen könnten, ist unklar.
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