Landgericht Wuppertal weist Klage auf Schmerzensgeld nach Corona-Impfung ab

Das Landgericht Wuppertal hat eine Zivilklage gegen ein Pharmaunternehmen auf Schmerzensgeld nach einer Corona-Impfung abgewiesen. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
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Urteile im Bereich von Flüchtlings- und Asylpolitik sind komplex.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times28. März 2024

In einem weiteren Prozess um mutmaßliche Schäden nach einer Corona-Impfung hat das Landgericht in Wuppertal am Donnerstag eine Zivilklage gegen ein Pharmaunternehmen abgewiesen.

Die Klägerin habe nach Überzeugung der für den Fall zuständigen Kammer keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld, teilte eine Gerichtssprecherin in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Die Frau forderte demnach von dem Impfstoffhersteller eine Summe von mindestens 80.000 Euro.

Die Klägerin gab nach Gerichtsangaben an, seit der Impfung im Jahr 2021 an erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu leiden.

Dazu gehörten nach ihren Angaben anhaltende schwere Kopfschmerzen, Sehstörungen, Schwindel, Lähmungserscheinungen und Gelenkschmerzen. Details zu dem Urteil und den Entscheidungsgründen der Kammer nannte die Sprecherin zunächst noch nicht.

In den vergangenen Monaten hatten sich bereits etliche Zivilgerichte  mit vergleichbaren Klagen gegen verschiedene Impfstoffhersteller beschäftigt.

Zuletzt scheiterte Anfang März im baden-württembergischen Rottweil eine dritte Klage gegen das Pharmaunternehmen BioNTech wegen eines angeblichen Impfschadens. Im Februar scheiterten Klagen vor den rheinland-pfälzischen Landgerichten in Frankenthal und Koblenz sowie im hessischen Frankfurt am Main. (afp)



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