Landgericht hebt Bewährung in Kölner Raserfall auf

Im April 2015 lieferten sich zwei Männer in Köln ein Autorennen – eine 19-jährige Studentin wurde dabei getötet. Die beiden Fahrer wurden wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren bzw. 21 Monaten Haft verurteilt, die Strafen wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Dies wurde nun aufgehoben.
Richterhammer (Symbolbild).Foto: Joe Raedle/Getty Images
Epoch Times22. März 2018

Im Kölner Revisionsprozess gegen zwei Raser wegen eines tödlichen Autorennens hat das Landgericht die Aussetzung der bereits verhängten Strafen zur Bewährung aufgehoben.

Damit korrigierten die Richter am Donnerstag das Urteil einer anderen Kammer vom April 2016, die wegen fahrlässiger Tötung zwei Jahre beziehungsweise 21 Monate Haft verhängt, die inzwischen rechtskräftigen Strafen allerdings zur Bewährung ausgesetzt hatte.

Der Fall musste nun neu verhandelt werden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Juli die Aussetzung zur Bewährung aufgehoben hatte.

Das Kölner Landgericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am Vormittag in ihrem Plädoyer gefordert, die Aussetzung der Strafen zur Bewährung aufzuheben. Die für eine Bewährung gesetzlich vorgeschriebenen „besonderen Umstände“ seien im vorliegenden Fall nicht gegeben, sagte der Anklagevertreter vor dem Kölner Landgericht.

Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten hatten sich im April 2015 in Köln ein Autorennen mit stark überhöhter Geschwindigkeit geliefert. In einer Kurve kam der vorausfahrende Angeklagte ins Schleudern. Sein Wagen erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die drei Tage später ihren schweren Kopfverletzungen erlag.

Der BGH begründete im Juli 2017 die Aufhebung der Bewährung damit, dass die Angeklagten den Tod ihres Opfers zwar fahrlässig verursacht, das Rennen aber vorsätzlich gefahren und die Gefahr durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten. Die Höhe der Strafe beanstandeten die Karlsruher Richter jedoch nicht.

Das Kölner Landgericht hätte aus Sicht der Karlsruher Richter zudem bedenken müssen, „wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde“.

Der Kölner Raserfall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und die inzwischen in Kraft getretene Strafverschärfung für Teilnehmer und Organisatoren illegaler Autorennen mit angestoßen. (afp)

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