Landesinnenministerien lehnen AfD-Beobachtung derzeit ab

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AfD-Logo.Foto: CARMEN JASPERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times18. Oktober 2019

Nach Auskunft mehrerer Landesinnenministerien reichen die bisherigen Erkenntnisse nicht aus, um die AfD als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

Die Ministerien widersprechen damit der Forderung von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil: „Der niedersächsische Landesverband der AfD wird in seiner Gesamtheit vom Niedersächsischen Verfassungsschutz nicht beobachtet, weil zurzeit keine quantitativ ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung vorliegen“, teilte das niedersächsische Innenministerium der „Welt“ (Freitagsausgabe) mit. Es erfolge aber eine „kontinuierliche inhaltliche Prüfung und Bewertung der Partei“.

Die Behörde des Hamburger Innensenators Andy Grote (SPD) erklärte, dass Beobachtungsobjekte nur solche Organisationen seien, deren Bestrebungen „in ihrer Gesamtheit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet seien.

Solche extremistischen Bestrebungen sind dem Landesverband der AfD in Hamburg derzeit noch nicht zuzurechnen“, so das Hamburger Innenministerium weiter.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium teilte mit, dass „bezüglich der Gesamtpartei die gesetzlichen Voraussetzungen zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz“ derzeit nicht vorlägen.

Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) hatten SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gefordert, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

Bislang sind nur die Jugendorganisation der Partei und die parteiinterne Gruppierung „Der Flügel“ Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern. (dts)



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