Lambrecht: Kritik an Passwort-Herausgabe zurückgewiesen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihre umstrittenen Pläne verteidigt, wonach Online-Dienste im Kampf gegen Hasskriminalität zur Herausgabe von Passwörtern an Behörden verpflichtet werden sollen. „Ich kann die Aufregung nicht nachvollziehen“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Ihr Vorschlag sei „ausgewogen“.
Kampfbegriff Hass – Moralisch fragwürdig – Rechtlich nicht definiert
Wem der „Kampf gegen Hass und Hetze im Internet“ ernst sei, der werde „hier mitgehen“, so die SPD-Politikerin weiter. Die Herausgabepflicht von Passwörtern für Telekommunikationsdienste gebe es schon längst. Passwörter seien besondere Bestandsdaten. „Wir stellen klar, dass die Regeln zur Bestandsdatenauskunft auch für Telemedien gelten. Das war bislang gesetzlich nicht festgeschrieben“, sagte Lambrecht.
Die Staatsanwaltschaften sollten „nur im Einzelfall und nur dann die Befugnis bekommen Zugangsdaten von Internetplattformen zu verlangen, wenn ein Richter zugestimmt hat“, erläuterte die Justizministerin.
Ministerin scheint Lücken anregen zu wollen
Mit Blick auf den Umstand, dass die Unternehmen die Passwörter verschlüsselt aufbewahren müssen, sagte Lambrecht, dies sei datenschutzrechtlich so vorgegeben, und daran wolle sie auch nichts ändern. Eventuell erfülle ein Unternehmen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen aber nicht.
„Da können die Ermittler zugreifen“, so die SPD-Politikerin weiter. In anderen Fällen könnten verschlüsselte Passwörter vielleicht auch entschlüsselt werden. „In manchen Fällen muss man das zumindest versuchen, zum Beispiel bei Terrorismus, um an die Hintermänner und Komplizen heranzukommen“, so Lambrecht.
Unterstützung Seehofers?
Auf die Frage, ob sie sich in der Sicherheitspolitik vor den Karren von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) spannen lasse, antwortete die Justizministerin: „Ganz bestimmt nicht lasse ich mich vor irgendeinen Karren spannen. Dieser Gesetzentwurf kommt nicht, weil ich von irgendjemandem dazu gedrängt werde.“
Ihr gehe es vielmehr darum, dass der Rechtsstaat in den Grenzen der rechtsstaatlichen Bindungen handlungsfähig sei. „Die Menschen müssen wieder das Gefühl haben, dass der Staat darauf reagiert, wenn es Bedrohungen und Beleidigungen gibt“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“. (dts)
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