Länder wollen 2022 mit zwingendem Umtausch alter Führerscheine starten
Nach dem Willen des Bundesrates soll der zwingende Umtausch der alten Führerscheine früher starten als von der EU vorgeschrieben. Die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, sollen ab 2022 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen umgetauscht werden, heißt es in einem am Freitag gefassten Beschluss der Länderkammer. Die EU-Vorgaben sehen einen Umtausch bis 2033 vor.
Das vom Bundesrat vorgesehene Stufenmodell soll das Verfahren entzerren, damit es nicht am Ende zu langen Warteschlangen und einer Überlastung der Behörden kommt.
Starten soll der zwingende Umtausch ab 2022 nach den Vorstellungen des Bundesrates mit dem Jahrgang 1953. Ältere Führerscheininhaber sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Für die rund 28 Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss den Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.
In einer begleitenden Entschließung verweist der Bundesrat darauf, dass die EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht. Die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiterhin unbefristet, es gibt also keine neue Prüfung.
Setzt die Bundesregierung den Fristenplan zum Führerscheinumtausch um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen. (afp)
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