Länder für Tempo 30 vor allen Schulen, Kitas und Altenheimen
Der Bund müsse die Straßenverkehrsordnung entsprechend ändern, heißt es in einer Beschlussvorlage für die Verkehrsministerkonferenz kommende Woche in Worms, über die die Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ berichteten. Zur Begründung heißt es, vor solchen Gebäuden herrsche eine besondere Gefahrenlage. Ausnahmen sollen aber möglich bleiben.
Dem Entwurf zufolge soll es auf kurzen Abschnitten zwischen zwei Tempo-30-Strecken ebenfalls eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung geben. Dazu müsse der Bund die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ändern.
Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Länder aus Lärmschutzgründen leichter Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden können.
Die Länder fordern zudem, Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften auf Strecken mit einer hohen Fußgänger- und/oder Radverkehrsdichte zu prüfen. 2014 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 23 000 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren bei Verkehrsunfällen verunglückt. (dpa)
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