Länder äußern Bedenken gegen Schwesigs Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) droht in seiner jetzigen Fassung im Bundesrat zu scheitern: Ein Großteil der Länder äußert in den Stellungnahmen für das Ministerium Vorbehalte gegen Schwesigs Entwurf, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. So beklage Nordrhein-Westfalen „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, „in der Praxis nicht rechtssicher vollziehbare Regelungen“ und „unrealistische Fristen“. Vor allem die Anmeldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte sorgen demnach für Unmut bei den Länderministerien.
So vermute etwa Baden-Württemberg, dass die Anmeldepflicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstößt, Thüringen erwarte einen Konflikt mit der EU-Datenschutzrichtlinie. Laut Stellungnahme ist nur Bayern für die Gesundheitsberatung, alle anderen lehnen die Regelung gänzlich ab oder haben fachliche Bedenken, wenn es um die Umsetzung geht, schreibt der „Spiegel“. Außerdem, so die Meinung der Ländervertreter, seien die Kosten für die Verwaltung in Schwesigs Vorlage mit 17 Millionen Euro pro Jahr und 9,6 Millionen Euro für die Umstellung deutlich zu niedrig veranschlagt. Schwesigs Entwurf sieht keine Zustimmung im Bundesrat vor. Viele Länder halten das Gesetz aber für zustimmungspflichtig, weil sie die Dienstleistungen übernehmen sollen und für sie Kosten entstünden.
(dts Nachrichtenagentur)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion