Kurzporträt: Jens Aßling – Vorsitzender Richter mit großen Fällen
Bekannt ist Aßling durch Verfahren, die für großes Interesse sorgten. Er lässt sich davon nicht erkennbar beeinflussen. Zu den Verhandlungen zählt auch eines der größten Kinderpornografie-Verfahren in Deutschland.
Einige Urteile seiner Kammer:
Mai 2013: Wegen jahrelangen schweren sexuellen Missbrauchs seiner drei Töchter wird ein 29 Jahre alter Vater zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt – und auch zu Sicherungsverwahrung.
April 2011: Im Mammut-Kinderpornografie-Prozess fällt das letzte Urteil. Ein Mann (44) erhält fünf Jahre Haft. Angeklagt war eine Bande von neun Männern, die von 2006 bis 2009 rund 100 000 kinderpornografische Dateien aus dem Internet herunterluden und tauschten.
Januar 2011: Urteil für einen Hauptangeklagten in dem großen Kinderpornografie-Verfahren. Ein 57-Jähriger erhält achteinhalb Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung. Der Speditionskaufmann aus Wald-Michelbach im Odenwald hatte in dem Verfahren eingeräumt, Kinder mehrfach teils schwer missbraucht zu haben.
(dpa)
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