Kurzarbeitergeld: Kommt die böse Überraschung mit dem Steuerbescheid? Union will das verhindern
In der CDU wächst die Bereitschaft, Millionen Kurzarbeiter vor Steuernachzahlungen im nächsten Jahr zu schützen. Im Nachrichtenmagazin „Focus“ schlug die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, vor, den so genannten Progressionsvorbehalt für ein Jahr auszusetzen. „Wer Kurzarbeitergeld bezieht, erhält dieses steuerfrei“, sagte Tillmann.
„Da die wenigsten Betroffenen dies einkalkulieren, könnten Steuernachzahlungen im nächsten Jahr zu bösen Überraschungen führen. Kurzfristig könnte eine Lösung sein, den Progressionsvorbehalt für dieses eine Ausnahmejahr auszusetzen.“
Tillmann kündigte an, „hierüber werden wir nach der Sommerpause, wenn wir über das Jahressteuergesetz beraten, mit unserem Koalitionspartner sprechen“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Finanzpolitiker Fritz Güntzler sagte dem „Focus“, rund 2,5 Millionen Beschäftigte müssten wegen Kurzarbeit 2020 im nächsten Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben.
„Das wird viele völlig überraschen. Wenn die Betroffenen dann auch noch erfahren, dass sie Steuern nachzahlen müssen, ist Ärger über den Staat vorprogrammiert“, sagte Güntzler dem „Focus“. Das könne auch die SPD nicht wollen. Deshalb sei es richtig den Progressionsvorbehalt auszusetzen. Der Arbeitnehmerflügel der Union ist der gleichen Ansicht.
Der stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende Christian Bäumler verlangte im „Focus“, der Progressionsvorbehalt müsse „insgesamt auf den Prüfstand“. Das SPD-geführte Finanzministerium lehnt eine Entlastung der Kurzarbeiter dagegen ab.
Die Steuergerechtigkeit und Steuersystematik spreche dagegen, „Kurzarbeitergeld isoliert zu begünstigen“, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) dem „Focus“.
Finanzämter erwarten drei Millionen Steuererklärungen extra
Die Finanzbehörden in Deutschland rechnen wegen der Kurzarbeit im kommenden Jahr mit einem Ansturm. Laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins „Focus“ geht die Deutsche Steuer-Gewerkschaft davon aus, dass die Zahl der zu bearbeitenden Steuererklärungen für 2020 um bis zu zehn Prozent steigt.
Es werde „zwei bis drei Millionen zusätzliche Steuererklärungen geben“, sagte der Verbandsvorsitzende Thomas Eigenthaler dem „Focus“.
Grund ist die Pflicht von Beschäftigten in Kurzarbeit, im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben. Viele der derzeit von Kurzarbeit Betroffenen hätten aber noch nie eine Steuererklärung eingereicht, sagte Eigenthaler.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden von den Finanzämtern 2019 knapp 30 Millionen Steuererklärungen bearbeitet.
Eigenthaler sagte dem „Focus“, wegen des zusätzlichen Aufwands für die Mitarbeiter in den Finanzämtern werde es im kommenden Jahr „sicher zu Verzögerungen beim Erlass der Steuerbescheide kommen“. (dts)
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