Kurdischer Familienvater wegen geänderter Rechtslage vorerst nicht aus Hessen abgeschoben
Ein kurdischer Familienvater wird vorerst nicht aus Hessen in die Türkei abgeschoben. Wie das Verwaltungsgericht Kassel am Mittwoch mitteilte, gaben die Richter dem Abänderungsantrag des Manns in einem Eilverfahren statt und ordneten die aufschiebende Wirkung seiner Klage an. Die Entscheidung wurde mit einer geänderten Rechtslage begründet.
Im Februar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Kindeswohl und der Schutz der Familie bereits bei Erlass der Abschiebeandrohung und nicht erst bei der Frage des Vollzugs zu berücksichtigen seien. Dies müsse die Behörde im Rahmen ihres Ermessens beachten.
Hier sei das nicht geschehen, weil die Behörde den Bescheid vor der Entscheidung des EuGH erlassen habe. Ob die Tatsache, dass der Mann eine deutsche Frau und deutsche Kinder hat, einer Abschiebung in die Türkei letztlich tatsächlich entgegenstehe, sei vor dem Erlass einer neuen Abschiebeanordnung gesondert zu prüfen.
ald/cfm
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