Kukies hält Staat auch ohne Haushalt für „voll handlungsfähig“

Auch ohne Haushaltsbeschluss 2025 ist der Staat handlungsfähig, das Prinzip der vorläufigen Haushaltsführung sei etabliert. Finanzminister Kukies erklärt: „Es gibt keinen Shutdown“.
Der bisherige Staatssekretär im Kanzleramt, Jörg Kukies, soll Finanzminister werden.
Der bisherige Staatssekretär im Kanzleramt, Jörg Kukies, ist neuer Finanzminister.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times15. Dezember 2024

Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) hält den Staat im kommenden Jahr auch ohne Haushaltsbeschluss für „voll handlungsfähig“.

Hintergrund sei das Prinzip der vorläufigen Haushaltsführung, welches immer dann in Kraft tritt, wenn es keinen beschlossenen Haushalt gibt, sagte er im Deutschlandfunk.

„Das Verfahren ist absolut etabliert.“ Es sei auch bei jeder Bundestagswahl absolut üblich, dass der Bundestag, der nicht mehr im Amt sei, nicht kurz vor Ablösung oder kurz vor Neuwahlen noch einmal einen neuen Haushalt beschließe.

Der neue Bundestag beschließt neu

„Das überlässt er in der Regel dem Bundestag, der neu gewählt wird“, sagte der SPD-Politiker. In der Hinsicht sei dieses übliche Phänomen, dass man am Anfang des Jahres einige Monate der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung habe, „nichts Außergewöhnliches“.

Bestehende Institutionen und alles, was der Bund finanziere oder mit den Ländern zusammen finanziere, könnten weiter fortbestehen und würden weiter finanziert, so Kukies. Auch alle gesetzlichen Ansprüche würden weiterbezahlt. „Es gibt keinen Shutdown.“

Was 2024 begonnen wurde, geht weiter

Hinzu kämen sogenannte „Fortsetzungsmaßnahmen“, fügte der Minister hinzu. „Das heißt, Sachen, die 2024 begonnen wurden, können selbstverständlich auch 2025 fortgesetzt werden. Alle Maßnahmen, zu denen wir uns vertraglich verpflichtet haben, 2024 oder früher, können auch 2025 dann beauftragt werden.“

Von daher sei es nicht so, dass da gar nichts Neues stattgefunden habe. „Das ist dann eine Interpretationssache, aber auch das ist schon in vielen, vielen Jahren immer wieder und immer wieder erprobt worden unter der vorläufigen Haushaltsführung.“

Die einzelnen Ministerien könnten immer beurteilen, unter welchen Maßgaben diese sogenannten Fortsetzungsmaßnahmen stattfänden. (dts/red)



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