Kubicki warnt vor Scheitern der Wahlrechtsreform – Brinckhaus macht Kompromissvorschlag
Im seit Monaten andauernden Streit über die Wahlrechtsreform dringt Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) auf einen Kompromiss. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Samstag berichtete, will Brinkhaus dem Fraktionsvorstand am Montag dazu einen Vorschlag vorlegen. Demnach sollen die Mandate im Deutschen Bundestag künftig gedeckelt werden. Maximal 750 Abgeordnete hätten dann noch einen Platz im Parlament.
Der Pläne des Fraktionschefs, die AFP am Samstag vorlagen, sehen vor, dass darüberliegende Mandate gekappt werden – im Wechsel jeweils ein ausgleichsloses Überhangmandat und ein nichtzugeteiltes Direktmandat. Das würde vor allem Direktmandate aus Wahlkreisen betreffen, die prozentual die wenigsten Erststimmen erhalten haben.
Die SPD habe der CDU bereits signalisiert, dass sie dem Brinkhaus-Vorschlag folgen könnte, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio. Betroffen von den Kappungen wären demnach alle Parteien.
Vorstoß des Unionsfraktionschefs sieht eine einmalige Lösung vor
Der Vorstoß des Unionsfraktionschefs sieht demnach eine einmalige Lösung vor, die bis zur Bundestagswahl 2021 greifen soll. Langfristig sei bis 2025 eine umfassende Wahlrechtsreform mit weniger Wahlkreisen geplant. Der Vorschlag soll nun in der Unionsfraktion diskutiert werden.
Ziel der Reformbemühungen ist es, dass der Bundestag mit derzeit bereits 709 Abgeordneten nach der nächsten Wahl nicht noch größer wird. Als Regelgröße sind eigentlich nur 598 Abgeordnete vorgesehen. Die viel höhere Zahl kommt durch die Überhangmandate zustande, die Parteien bekommen, wenn sie mehr Direktmandate erringen – und durch Ausgleichsmandate, die im Gegenzug die anderen Parteien bekommen.
Um die Wahlrechtsreform ringen die Fraktionen im Bundestag bereits seit langem. Inzwischen wird die Zeit knapp, auch wegen der bevorstehenden parlamentarischen Sommerpause. Die Koalitionsfraktionen haben sich bislang nicht auf eine gemeinsames Konzept verständigen können.
FDP, Grüne und Linke wollen durchsetzen, dass über einen gemeinsamen Gesetzentwurf ihrer Fraktionen kommende Woche ohne Fraktionszwang abgestimmt wird. Dieser Entwurf sieht im Kern vor, die Zahl der Wahlkreise zu senken. Diese müssten somit neu eingeteilt werden.
Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Objektiv war genug Zeit vorhanden, eine verfassungskonforme Lösung zu finden“
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat zuvor eindringlich vor einem Scheitern der Wahlrechtsreform gewarnt, mit deren Hilfe der Bundestag wieder kleiner werden soll.
„Es wäre ein fatales Signal für unsere Demokratie und das Parlament, wenn eine Einigung nicht gelänge – wonach es leider derzeit aussieht“, sagte Kubicki der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Denn objektiv war genug Zeit vorhanden, eine verfassungskonforme Lösung zu finden.“
Die Fraktionen im Bundestag hatten sich bereits in der vergangenen Wahlperiode nicht auf eine Wahlrechtsreform einigen können. Die Folge war, dass das Parlament bei der Wahl 2017 mit 709 Abgeordneten so groß wurde wie nie zuvor. Für die Bundestagswahl 2021 wird ein weiteres Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet, wenn das Wahlrecht zuvor nicht geändert wird.
Oppositionsfraktionen besteht auf Abstimmung vor der Sommerpause
Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es bislang nur von FDP, Grünen und Linken. Wegen der darin vorgesehenen Reduzierung der Zahl der Wahlkreise lehnt insbesondere die CSU diesen Vorstoß kategorisch ab. Die drei Oppositionsfraktionen bestehen aber darauf, dass der Bundestag über ihren gemeinsamen Entwurf am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, abschließend berät und darüber abstimmt.
„Gelingt dies nicht in dieser Sitzungswoche, wird das nichts mehr zur kommenden Bundestagswahl“, sagte Kubicki, der auch stellvertretender FDP-Vorsitzender ist. „Schon jetzt ist der Zeitplan für alles, was daran hängt, also der Zuschnitt der Wahlkreise, die Kandidatenaufstellung und so weiter eine riesige Zumutung.“
Kubicki wies darauf hin, dass es für die von den Fraktionen der FDP, Linken und Grünen vorgeschlagene Lösung sogar eine rechnerische Mehrheit im Parlament geben würde. „Die Sozialdemokraten sind in dieser Frage aber an ihren Koalitionspartner, die Union, gekettet und können aus koalitionsinternen Gründen nicht für die Verkleinerung des kommenden Bundestages stimmen. Dies ist alles in allem enttäuschend. Denn hier geht es schlicht nicht um eine politische Richtungsfrage, sondern um die Arbeitsfähigkeit des höchsten deutschen Parlaments.“
Kubicki für Aufhebung von Fraktionszwang für Abstimmung zur Wahrechtsreform
Der Vizepräsident des Bundestags antwortete auf die Frage, ob für die Abstimmung über den FDP/Grünen/Linke-Gesetzentwurf der Fraktionszwang aufgehoben werden sollte: „Definitiv ja. Dann kann sich die beste Lösung am Ende durchsetzen.“
Ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 hätte nach Kubickis Auffassung auch negative Folgen für dessen Arbeitsfähigkeit. „Das liegt alleine schon daran, dass wir gar nicht so schnell so viele räumliche Kapazitäten aufbauen können.“ Teile der Verwaltung müssten dann in Container umziehen oder weit abseits des Regierungsviertels untergebracht werden.
Auch die inhaltliche Arbeit des Bundestags würde beeinträchtigt: „Wegen der Tatsache, dass vor allem in den großen Fraktionen jeder Abgeordnete eine angemessene Aufgabe übernehmen soll, müssen Themenbereiche immer kleinteiliger geschnitten werden. Für eine sinnvolle Lösung von politischen Problemen wäre das in jedem Falle nachteilig“, sagte Kubicki der dpa. (dpa/afp)
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