Kritik an Vorschlägen zu Änderungen am Versammlungsrecht nach Rechtsrockkonzert – Ermittlungen wegen Hitlergruß

Im thüringischen Themar nahmen am Samstag rund 6000 Menschen an einem Konzert unter dem Motto "Rock gegen Überfremdung" teil. Deswegen fordert Bodo Ramelow (Linke) eine Änderung des Versammlungsrechts. Die Idee stößt auf breite Kritik.
Titelbild
Rechtsrock-Konzert in Themar.Foto: BODO SCHACKOW/AFP/Getty Images
Epoch Times18. Juli 2017

Die nach dem Rechtsrock-Konzert in Thüringen von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erhobene Forderung nach einer Änderung des Versammlungsrechts ist auf breite Kritik gestoßen. Politiker von SPD, CSU, Grünen und Linken reagierten in der „Welt“ (Dienstagsausgabe) ablehnend.

„Wenn der begründete Verdacht besteht, dass bei einer Versammlung Straftaten begangen werden, dann bietet das Versammlungsrecht genug Möglichkeiten für ein Verbot oder strikte Auflagen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, der Zeitung. Sie lehne Einschränkungen des Versammlungsrechts jedenfalls „strikt ab“.

Der Vizevorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, äußerte sich ähnlich. Es seien „ewige Reflexe der Exekutive“, Parlamente zur Einschränkung von Freiheitsrechten aufzufordern, „wenn Unwillkommenes geschieht“, sagte er dem Blatt. Diese Haltung sei allerdings „unliberal und gefährlich“.

Auch die innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktionen von Union und SPD,  Stephan Mayer und Burkhard Lischka, lehnte die Idee prinzipiell ab. „Unser Gemeinwesen muss es aushalten, wenn Kundgebungen selbst mit schwer erträglichen Inhalten durchgeführt werden – und tut dies auch“, sagte Mayer.

Im thüringischen Themar nahmen am Samstag rund 6000 Menschen an einem Konzert unter dem Motto „Rock gegen Überfremdung“ teil. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, weil Besucher angeblich den Hitlergruß zeigten. Dies dokumentierte zunächst ein im Internet kursierendes Video, die Polizei bestätigte es später: Einsatzkräfte hätten festgestellt, dass der Hitlergruß gezeigt wurde, erklärte die Thüringer Polizei auf ihrer Facebook-Seite.

Die Polizei verteidigte zugleich die Entscheidung, das Konzert trotz des gezeigten Hitlergrußes nicht zu verbieten. „Gemäß Versammlungsgesetz sind wir bei der Feststellung von Verstößen verpflichtet mit einem abgestuften Vorgehen zu reagieren“, hieß es in der Erklärung. „Dabei müssen wir insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, unter Beachtung des hohen Gutes der Versammlungsfreiheit.“

Vor der Musikveranstaltung waren mehrere Verbotsanträge gescheitert. Ramelow hat nunmehr Änderungen am Versammlungsrecht ins Gespräch gebracht. Auch der Zentralrat der Juden setzte sich dafür ein, Rechtsrockkonzerte nicht mehr als politische Demonstrationen einzustufen, die unter die Versammlungsfreiheit fallen.

Das Konzert verlief ohne Zwischenfälle. (afp/so)



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