Kritik an vereinfachter Änderung des Geschlechtseintrags
Die Koalitionspläne für eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags stoßen bei der Opposition im Bundestag auf einhellige Ablehnung.
„Aus unserer Sicht ist Geschlecht nicht selbstbestimmt, sondern Schicksal“, betonte die CDU-Abgeordnete Mareike Lotte Wulf bei der ersten Lesung des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes. Die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch erklärte: „Man kann sein Geschlecht ebenso wenig ändern wie das Alter oder die Körpergröße.“
Der Linken gehen die Pläne der Ampel-Koalition hingegen nicht weit genug. Die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, klagte, der Gesetzentwurf sei „eher enttäuschend“ und vom „Geist des Misstrauens“ gegenüber den Betroffenen geprägt.
Die geplante Neuregelung richtet sich vor allem an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Nach dem Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) soll in Deutschland künftig jeder Mensch sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Viel zu lange hätten darüber Gutachter, Ärzte und Richter entschieden, sagte Paus in der Parlamentsdebatte. „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz entfallen demütigende Gutachten, langwierige Gerichtsverfahren und hohe Gebühren.“
„Übereilungsschutz“ bei Kindern und Jugendlichen
Über eventuelle Änderungen am Gesetzentwurf wird jetzt in den Ausschüssen des Parlaments beraten, ehe der Bundestag abschließend darüber abstimmt. Änderungswünsche kamen unter anderem von der CDU-Abgeordneten Wulf. Sie forderte etwa einen wirksamen „Übereilungsschutz“ bei Kindern und Jugendlichen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) warb dafür, zumindest bei Jugendlichen eine Beratungspflicht beizubehalten – „nicht aus Bevormundung, sondern wirklich aus Fürsorge“. (dpa)
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