Kritik am Koalitionskompromiss zur Lohngerechtigkeit aus der Union
Der von den Spitzen der Koalition ausgehandelte Kompromiss zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern stößt in der Union auf Widerstand. Der Beschluss verstoße gegen den Koalitionsvertrag, sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Christian von Stetten (CDU), der „Bild“-Zeitung vom Freitag. Das dürfe so im Bundestag nicht beschlossen werden.
Die Spitzen der Regierungsparteien hatten sich am Donnerstag beim Thema Lohngerechtigkeit unter anderem darauf geeinigt, dass in Firmen ab 200 Mitarbeitern Anspruch auf Informationen über die Bezahlung besteht. Sie sollen die Bezahlung nachweisen und dokumentieren müssen, wie SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte. Ausgenommen würden Betriebe, die gültige Tarifverträge abgeschlossen haben.
Der CDU-Abgeordnete von Stetten verwies nun darauf, dass im Koalitionsvertrag der Auskunftsanspruch für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern vereinbart worden sei. Die Festlegung auf 200 Mitarbeiter dürfe so im Bundestag nicht beschlossen werden.
In Betrieben ab 500 Mitarbeitern soll mit dem ausgehandelten Kompromiss die Pflicht eingeführt werden, mindestens alle fünf Jahre ein so genanntes Prüfverfahren zur Lohngleichheit einzuleiten. Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern sollen regelmäßig einen Bericht über ihre Lohnstruktur vorlegen müssen.
Kritik an dem geplanten Gesetz kam erneut auch von der Opposition. Von „gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit“ bleibe Deutschland „noch weit entfernt“, sagte die Grünen-Vorsitzende Simone Peter den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Ekin Deligöz sagte im Bayerischen Rundfunk, die meisten Frauen würden in kleinen Betrieben arbeiten, wo sie die Angleichung aber gar nicht erreichen werde. Die Koalition lasse die Frauen da „im Regen stehen“, sagte Deligöz. (afp/so)
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