Kriminelle Banden prellen Staat bei Hartz IV um mehr als 50 Millionen Euro
Kriminelle Banden haben den Staat 2017 durch falsche Angaben für Hartz-IV-Leistungen um mindestens 50 Millionen Euro betrogen. Das berichtet die Rheinische Post“ unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.
„Die BA schätzt auf der Grundlage der stichprobenartigen Erhebungen, dass durch bandenmäßigen Leistungsmissbrauch ein Vermögensschaden von rund 50 Millionen Euro entstanden ist“, heißt es in der Antwort. Der Leistungsmissbrauch „aufgrund bandenmäßiger Kriminalität“ wurde demnach erstmals 2017 durch eine Umfrage unter den Job-Centern der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt.
Von bandenmäßiger Kriminalität ist auszugehen, wenn Gruppen den Staat systematisch prellen, indem sie etwa falsche Angaben über Familienangehörige, Wohnungen oder geringfügige Beschäftigungen machen, um Hartz-IV-Leistungen zu beziehen. Die BA dokumentiert aber auch individuelle Leistungsmissbräuche wie Verstöße gegen Mitteilungs- und Anzeigepflichten des Beziehers der Grundleistung.
In der Antwort heißt es laut Zeitung weiter, dass die Anzahl der Fälle mit Leistungsmissbrauch beziehungsweise Verdacht auf Leistungsmissbrauch bei 4400 liege. Der Großteil der Fälle fokussiere sich auf großstädtische Ballungsräume. Die Gesamtzahl der festgestellten Missbrauchsfälle habe mit 119 541 im vergangenen Jahr nur geringfügig unter der Zahl von 2016 (121 464) gelegen. Den daraus entstandenen Schaden beziffert die BA im vergangenen Jahr auf 54 Millionen. Rechne man den Schaden aus bandenmäßigem Missbrauch hinzu, habe der gesamte Schaden mehr als 100 Millionen Euro betragen.
Bereits im März hatte sich die BA über den sogenannten organisierten Leistungsmissbrauch besorgt gezeigt. Dabei würden von gut organisierten Banden gezielt Menschen aus osteuropäischen Ländern, vor allem Rumänien und Bulgarien, mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. Die Banden täuschten als Arbeitgeber Beschäftigungsverhältnis vor, um unrechtmäßig Hartz-IV-Zahlungen zu erwirken. „Dabei behalten sie den überwiegenden Teil der Sozialgelder ein“, hieß in einem internen BA-Bericht. (dpa)
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