Debatte um Gesichtserkennung: Kriminalbeamte begrüßen Plan von Faeser

Das Innenministerium plant, dass BKA und Bundespolizei künftig Software zur Gesichtserkennung einsetzen können. Doch „Verhältnisse wie in China“ sollte es nicht geben.
Das Bundekriminalamt testet KI unter anderem für die Gesichtserkennung. (Archivbild)
Das Bundekriminalamt testet KI unter anderem für die Gesichtserkennung.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times11. August 2024

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, begrüßt das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, wonach das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen oder anderen Schwerverbrechern künftig Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen.

„Wir stehen voll hinter dem Vorschlag von Frau Faeser“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Er hat genau die richtige Intention. Denn es kann nicht sein, dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können.“

Die rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zur Online-Fahndung müssten schnell geschaffen werden.

Peglow stellte jedoch klar: „Eine Überwachung des öffentlichen Raums mit entsprechenden biometrischen Abgleichen sehen wir kritisch. Wir möchten keine Verhältnisse wie in China.“

Ist das verfassungskonform?

Der Gründer der Plattform „Netzpolitik“, Markus Beckedahl, sagte dem RND hingegen: „Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein.“

Schließlich gebe es längst Unternehmen, die massenhaft Bilder speicherten und dann Interessenten anböten. Das wecke Begehrlichkeiten, nicht allein bei Sicherheitsbehörden, sondern etwa auch bei Stalkern.

Beckedahl fuhr fort: „Man kann sich außerdem vorstellen, wie diese Werkzeuge von Rechtsaußenregierungen missbraucht werden könnten, die wir uns in Deutschland jetzt zumindest auf Landesebene ebenfalls vorstellen müssen.“

Gemischte Reaktionen auf nicht-abgestimmten Vorschlag

Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Nutzung von Software zur Gesichtserkennung durch die Polizei stoßen auf ein gemischtes Echo. Dem Bundesinnenministerium zufolge sollen die neuen Befugnisse für Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden.

Konkret geht es dabei laut Ministerium um Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und zu einer automatisierten Datenanalyse polizeilicher Daten. Als Anwendungsbeispiel nannte das Ministerium etwa Bildmaterial „im Bereich des islamistischen Terrorismus“, um Verdächtige zu identifizieren.

Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, sagte der Nachrichtenagentur AFP, Faesers Gesetzentwurf sei innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt und bisher nicht dem Bundestag vorgelegt worden.

„Es bleibt unklar, wie diese Pläne mit den klaren Vorgaben des Koalitionsvertrags – wie der Ablehnung der biometrischen Überwachung im öffentlichen Raum und der Wahrung des Rechts auf Anonymität im Internet – vereinbar sein sollen.“

Justizministerium nimmt noch keine Stellung

Eine Sprecherin des von Marco Buschmann (FDP) geführten Bundesjustizministeriums erklärte auf AFP-Anfrage, das Vorhaben sei derzeit in der regierungsinternen Abstimmung, weswegen das Justizministerium dazu keine Stellung nehme.

Sie verwies außerdem darauf, dass das Thema Gesichtserkennung bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung eine Rolle spielen könne. Derzeit prüfe die Bundesregierung, ob es hierzu nationale Regeln brauche. Generell müsse der Einsatz einer automatisierten Gesichtserkennungssoftware für die Strafverfolgung verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und im Einzelfall verhältnismäßig sein.

Faesers Vorstoß gilt auch als Reaktion auf den Fall der als RAF-Terroristin gesuchten Daniela Klette. Sie war im Februar festgenommen worden, nachdem sie jahrelang unerkannt in Berlin gelebt hatte.

Ein Journalist hatte sie nach Medienberichten mit Gesichtserkennungssoftware schon Monate vorher ausfindig gemacht, weil sie private Fotos ins Netz gestellt hatte. Ermittler hatten darauf fehlende Befugnisse zu solchen Recherchen im Internet beklagt.

(dts/afp/red)



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