Kretschmann zu Digitalpakt: Es geht nicht ständig die Verfassung im Vorbeigehen wie eine Verwaltungsvorschrift zu ändern
Vor der Bundesratsentscheidung zum Digitalpakt haben die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, Winfried Kretschmann (Grüne) und Daniel Günther (CDU), ihre Ablehnung einer Grundgesetzänderung bekräftigt.
„Es geht einfach nicht, aus tagespolitischen Erwägungen ständig die Verfassung im Vorbeigehen wie eine Verwaltungsvorschrift zu ändern“, sagte Kretschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgabe).
Das dringend benötigte Geld für die Digitalisierung im Bildungsbereich könne auch fließen, wenn die gemeinsamen Steuern von Bund und Ländern anders verteilt würden, sagte Kretschmann.
Wenn Bund und Länder sich auf der Grundlage zusammensetzen, werden wir das schnell geregelt kriegen und zwar ohne dass die gute Ordnung der Dinge durcheinandergebracht wird.“
Günther räumte ein, dass Länder in der Vergangenheit auch Bundesmittel zweckentfremdet hätten. „Hier müssen wir als Länder mit offenen Karten spielen im Sinne eines Fair-Play-Föderalismus“, sagte er. „Doch darüber müssen wir dann losgelöst vom Digital-Pakt reden.“
Der Bundesrat will am Freitag wegen der vom Bund geplanten Grundgesetzänderung zum Digitalpakt den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Länder befürchten insbesondere, dass der Bund mit der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung zuviel Kontrolle über die Bildungspolitik bekommt.
Den Digitalpakt Bildung, der Fördermittel des Bundes von fünf Milliarden Euro vorsieht, unterstützen die Länder zwar. Sie wollen dafür aber gar keine oder eine weniger weitreichende Grundgesetzänderung, als sie der Bundestag beschlossen hat. Mit dem Digitalpakt soll schnelles Internet in den Schulen, aber etwa auch Lehrerfortbildung finanziert werden. (afp)
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