Krankenhaus-Gesetz: Spahn überarbeitet den Entwurf – Regierungspläne für Handytracking in der Kritik
Nach massiver Kritik an seinen Plänen zur Unterstützung von Krankenhäusern in der Corona-Krise ändert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen Gesetzentwurf. Nach Angaben aus Regierungskreisen ist unter anderem eine höhere Entschädigung der Krankenhäuser für Betten geplant, die wegen der Corona-Pandemie freigehalten werden. Im Rahmen des ebenfalls von Spahn geplanten neuen Infektionsschutzgesetzes soll der Bund mehr Kompetenzen bekommen. Beide Gesetze soll das Bundeskabinett am Montag beraten, damit sie bis Freitag Bundestag und Bundesrat passieren können.
Die Einigung zum Krankenhausgesetz sieht vor, rückwirkend zum 16. März den Kliniken für jedes im Verhältnis zum Vorjahr freie Bett eine Tagespauschale in Höhe von 560 Euro zu zahlen. Die Krankenhäuser erhalten für jede neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Personaluntergrenzen in der Pflege werden rückwirkend zum 1. März 2020 für sechs Monate ausgesetzt.
„Die Krankenhäuser verdienen in dieser Zeit bestmögliche Unterstützung“, schrieb Spahn auf Twitter. „Wir sorgen für mehr finanzielle Sicherheit, damit sich die, die dort für uns alle im Einsatz sind, mit ganzer Kraft um die Patienten kümmern können.“
Mehrkosten und zusätzliche Intensivplätze
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) hatte kritisiert, mit seinem ursprünglichen Gesetzentwurf breche der Bundesgesundheitsminister das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für einen „umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser“.
Es werde „kein einziger Euro für die hohen Mehrkosten für die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter als Finanzierungspauschale bereitgestellt“, erklärte DGK-Präsident Gerald Gaß. Die „finanziellen Hilfen zur Schaffung der von der Politik so vehement geforderten zusätzlichen Intensivplätze“ seien außerdem „viel zu niedrig angesetzt“.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß äußerte Verständnis für die Kritik sowie die Nachbesserungen am Krankenhausentlastungsgesetz. „Angesichts der Schnelligkeit, wie das Gesetz auf den Weg gebracht werden muss, ist es normal, dass nicht jede Formulierung von Anfang an perfekt sein konnte“, erklärte er.
Ein weiteres Vorhaben von Spahn sind Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Nach Angaben der „FAZ“ soll der Bund künftig zum Beispiel grenzüberschreitende Personentransporte untersagen können, per Handyortung die Kontaktpersonen von Infizierten suchen, die Versorgung mit Arzneien und Schutzausrüstung zentral steuern und medizinisches Personal zwangsrekrutieren.
Zugriff auf Mobilfunkdaten in der Kritik
Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), zur Corona-Eindämmung Kontaktpersonen von Infizierten künftig per Handy zu orten, stoßen auf Vorbehalte. „Eine Regelung, die quasi einen Blankoscheck zur individuellen Lokalisierung und Nachverfolgung ausstellt, sehe ich problematisch“, sagte der digitalpolitische Sprecher SPD-Bundestagsfraktionen, Jens Zimmermann, dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Er halte es zwar für geboten, alle technisch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung zu haben.
„Allerdings erwarte ich hohe Hürden, um Missbrauch von vornherein auszuschließen, eine enge Einbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten und eine Begrenzung von solchen gesetzlichen Regelungen auf höchstens zwölf Monate.“
Auch Datenschutzbehörden sehen das Regierungsvorhaben kritisch. „Der derzeitige Handlungsdruck darf eine sorgfältige rationale Abwägung und Aufarbeitung der komplexen Fragestellungen nicht verhindern“, sagte Hamburger Datenschützer Johannes Caspar der Zeitung. „Die Grundrechte und rechtsstaatlichen Verfahren haben ihre besondere Bedeutung, gerade auch in Zeiten der Krise.“
Für das Tracking von infizierten Betroffenen und deren Kontaktpersonen müssten daher „klare Vorgaben bestehen, die sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten und die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ausschließen“. Fraglich sei indes, ob eine „pauschale Ermächtigung im Infektionsschutzgesetz, die Standortdaten von Kontaktpersonen Erkrankter zu erheben“, dem entspreche.
Richterliche Kontrolle nötig?
Caspars schleswig-holsteinische Amtskollegin Marit Hansen ergänzte: „Infektionsschutz ist wichtig, aber die Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass sensible personenbezogene Daten ohne ausreichende Garantien verarbeitet werden.“ In anderen Bereichen, in denen in die Rechte der Menschen eingegriffen wird, werde erwartet, dass jeder dieser Eingriffe „verhältnismäßig und überprüfbar“ sei, sagte Hansen dem „Handelsblatt“.
Das sei auch die Bedingung dafür, wenn eine Behörde auf personenbezogene Standort- und Bewegungsdaten zugreifen wolle. Daher sollte im Fall der Spahn-Pläne geprüft werden, ob eine richterliche Kontrolle und nachträgliche Datenschutzüberprüfungen verpflichtend vorzusehen seien.
Die Pläne zum Zugriff auf Mobilfunkdaten von Corona-Kontaktpersonen stießen auch bei der FDP auf Kritik. „Ich sehe aus rechtsstaatlicher Sicht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf“, sagte Fraktionsvize Stephan Thomae dem „Handelsblatt“. Niemand leugne den wichtigen Zweck. „Aber Spahn geht mit den Bürgerrechten doch sehr hemdsärmelig um“, kritisierte der FDP-Politiker.
Die Regierung will laut „Handelsblatt“ Telekommunikationsdienste gesetzlich verpflichten, solche Telekommunikationsverkehrsdaten an das RKI herauszugeben, die für die Ermittlung des Standortes eines Mobilfunkgerätes möglicher Kontaktpersonen von Erkrankten erforderlich sind. Laut den Plänen kann die Behörde zudem die ermittelten Kontaktpersonen von dem Verdacht einer Erkrankung informieren. (afp/dts)
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