Kraft zu Sammelabschiebungen: Über die Hälfte der aus NRW rückgeführten Afghanen waren Straftäter

"Über die Hälfte der aus NRW rückgeführten Afghanen seien Straftäter gewesen und "Straftäter abzuschieben halte ich auch für richtig", so Kraft.
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Afghanische Migranten werden per Charterflug nach Afghanistan gebracht. 14. Dezember 2016.Foto: DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images
Epoch Times16. Dezember 2016

Die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, hat Versäumnisse bei der Information des grünen Koalitionspartners über die stattgefundenen Sammelabschiebungen nach Afghanistan eingeräumt. Das Vorgehen sei jedoch auf Grundlage abgestimmter Kriterien erfolgt, sagte Kraft dem Sender „Phoenix“. Zwar sei „etwas nicht richtig gelaufen, keine Frage“.

Allerdings habe „keine andere Vorgehensweise“ stattgefunden als in einem Erlass von 2005 über die Rückführung nach Afghanistan geregelt: „Es sind die Kriterien, die wir seit vielen, vielen Jahren anwenden und wo wir uns einig sind, dass das die richtigen Kriterien sind.“

Über die Hälfte der aus NRW rückgeführten Afghanen seien Straftäter gewesen und „Straftäter abzuschieben halte ich auch für richtig“, stellte Kraft klar. Vor Rückführungen müsse immer geprüft werden, wer wohin und „in welche Situation“ abgeschoben werden soll. Hierfür seien die Kommunen und im Anschluss daran „in der Regel“ Gerichte zuständig. „Und wenn das ausgeprüft ist und klar ist, die müssen gehen, dann muss man es auch tun. Dafür gibt es ja klare Regeln.“

Bei der vorgenommenen Sammelabschiebung habe der Bundesinnenminister nun eine „Chartermaschine zur Verfügung gestellt, sonst hätten wir sie einzeln in Linienmaschinen abschieben müssen“, so Kraft. (dts)



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