Kostenbescheide ins Ausland: Abgeschobene schulden Deutschland sechs Millionen Euro

Abgelehnte Asylbewerber und kriminelle Migranten müssen ihre Abschiebungen selbst bezahlen. Das Geld bekommen die Behörden aber nicht sofort, sondern müssen es später eintreiben.
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Wer aus Deutschland abgeschoben wird, muss laut Aufenthaltsgesetz für die Kosten aufkommen. Diese Kostenbescheide werden gegebenenfalls auch im Ausland zugestellt.Foto: Lothar Drechsel/iStock
Epoch Times8. Dezember 2019

Nicht nur Clan-Chef Ibrahim Miri muss für seine Abschiebung zahlen. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ aus dem Innenministerium beliefen sich die Kosten für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kriminellen Migranten von Januar bis September 2019 auf rund sechs Millionen Euro.

Einen Teil der Kosten bekommt die Bundespolizei erstattet – u. a. von den Ausländerbehörden der Länder, die die Abschiebung veranlasst haben.

Die Behörden fordern das Geld dann von den Abgeschobenen zurück. Denn: Wer aus Deutschland abgeschoben wird, muss laut Aufenthaltsgesetz für die Kosten aufkommen. Diese Kostenbescheide werden gegebenenfalls auch im Ausland zugestellt.

Soweit das Geld nicht eingetrieben werden kann, sind Vollstreckungsmaßnahmen möglich. (dts)



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