Korruptionsvorwürfe: CDU-Bundestagsabgeordneter Hauptmann legt Mandat nieder
Der CDU-Abgeordnete Mark Hauptmann hat sein Bundestagsmandat nach dem Bekanntwerden von Korruptionsvorwürfen niedergelegt. Hauptmanns Berliner Büro bestätigte den Mandatsverzicht am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Der Schritt steht im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen, die der thüringische Politiker allerdings vehement zurückweist.
Hauptmann äußerte sich in der „Welt“ zu den Vorwürfen. Den Verdächtigungen „widerspreche ich entschieden“, sagte er. „Ich habe nie Geld bekommen, und es gab nie eine Einflussnahme auf mein politisches Handeln.“
In einer von Hauptmann herausgegebenen Thüringer Regionalzeitung waren Anzeigen von Aserbaidschan, Taiwan und Vietnam erschienen. Daran hatte sich der Verdacht der Vorteilsnahme entzündet.
Kein Geld aus Aserbaidschan
Hauptmann sagte gegenüber der „Welt“, die Schaltung der Anzeigen habe nicht in Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit gestanden: „Natürlich kann man darüber streiten, ob das Schalten von diesen Anzeigen politisch klug gewesen ist“, sagte der 36-Jährige. „Meine politischen Entscheidungen haben diese Anzeigen jedoch zu keinem Zeitpunkt beeinflusst – darauf lege ich besonderen Wert.“
Hauptmann stellte gegenüber der Zeitung klar, nie Geld aus Aserbaidschan erhalten zu haben. Alle Reisen, die er unternommen habe, seien entweder vom Bundestag bezahlt oder von diesem genehmigt gewesen. Geschenke habe er keine angenommen.
Sein Engagement im Zusammenhang mit dem für seine autoritäre Regierung und seine Korruption bekannte Aserbaidschan begründete Hauptmann mit seiner „politischen Aufgabe, mich auch um das Thema Außenwirtschaft zu kümmern“.
Gegen eine komplette Offenlegung seiner Nebeneinkünfte wehrt sich Hauptmann: „Ich arbeite nebenberuflich ausschließlich mit deutschen mittelständischen Unternehmen zusammen“, sagte er der „Welt“. „Aufgrund einer juristischen und datenschutzrechtlichen Verpflichtung gegenüber meinen Kunden darf ich keine weiteren Auskünfte geben.“ Diese Regelung gelte „analog einer Schweigepflicht von Ärzten, Juristen oder anderen Unternehmern“.
Fristen innerhalb der Fraktionen
Hauptmanns Schritt erfolgte einen Tag vor Auslaufen einer Frist, welche die CDU/CSU-Fraktionsführung den Abgeordneten gesetzt hatte: Bis Freitagabend müssen sie gegenüber der Fraktionsführung schriftlich erklären, keine finanziellen Vorteile im Zusammenhang mit pandemiebezogenen Geschäften erhalten zu haben. Gleiches ordneten andere Parteien an.
Auslöser der Affäre waren hohe Provisionssummen, welche die Unionspolitiker Georg Nüßlein und Nikolas Löbel für die Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken erhalten hatten. Beide verließen die Unionsfraktion inzwischen, Löbel legte auch auch sein Mandat nieder. (afp)
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