Kontroverse um linke Verfassungsrichterin – AfD: „Tiefpunkt in der Geschichte des Landes“

Tabubruch oder Gesamtpaket? Die Wahl der Linken-Politikerin Borchardt zur Verfassungsrichterin im Nordosten wird heftig diskutiert. Sie ist Mitglied in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigung. Und kam mit Hilfe der CDU ins Amt.
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Leif-Erik HolmFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Mai 2020

Die Kritik an der Wahl der Linken-Politikerin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern wächst.

Die 64-Jährige ist Mitglied der vom Verfassungsschutz auf Bundesebene beobachteten Vereinigung „Antikapitalistische Linke“ – und will dies auch bleiben. FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sprach am Mittwoch von einer „Verharmlosung der SED-Diktatur“, der Verfassungsrechtler Michael Brenner von einem Skandal. Zurückhaltend reagierte dagegen die CDU, die Borchardt mit ins Amt verholfen hat.

Bei der Wahl im Schweriner Landtag hatten CDU-Abgeordnete die Linken-Politikerin am vergangenen Freitag im zweiten Wahlgang mitgetragen, damit sie die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erhielt. Der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor führte den Vorgang am Mittwoch auf die politische Polarisierung zurück. Die Wahl sei „das bittere Resultat des Umstandes, dass es im Landtag keine hinreichenden Mehrheiten mehr jenseits der extremen linken und rechten Vereinfacher gibt“, sagte Amthor, der sich um den CDU-Landesvorsitz bewirbt.

Der aus Mecklenburg-Vorpommern stammende CDU-Bundestagsabgeordnete Eckhardt Rehberg erklärte: „Die Besetzung des Landesverfassungsgerichts ist als Gesamtpaket zu sehen. Dazu war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag aus SPD, CDU und Linken nötig.“ Letztendlich sei es die persönliche Entscheidung eines jeden Abgeordneten gewesen. Die Bundes-CDU äußerte sich nicht.

„Scheinheilig“

Die AfD nannte das Vorgehen der Christdemokraten scheinheilig. „Die Wahl Borchardts mit den Stimmen der CDU war ein Tabubruch und ein Tiefpunkt in der Geschichte des Landes“, sagte AfD-Landeschef Leif-Erik Holm. FDP-Generalsekretärin Teuteberg bezeichnete es als fatales Signal, dass Borchardt „statt juristischer Kompetenz und Erfahrung eine Kader-Karriere in der SED“ mitbringe. „Mit Frau Borchardt wird zum ersten Mal eine Kandidatin zur Verfassungsrichterin, die sich in einer als verfassungsfeindlich angesehenen Bewegung engagiert“, sagte sie der „Welt“.

Die Linken-Politikerin hatte nach ihrer Wahl bekräftigt, dass sie einen Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen nicht grundsätzlich ablehne. Die „Antikapitalistische Linke“ wird in Mecklenburg-Vorpommern Borchardt zufolge nicht beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2018 wird sie aber im Kapitel Linksextremismus aufgeführt. Die seit 2012 als Bundesarbeitsgemeinschaft in der Linkspartei organisierte „Antikapitalistische Linke“ fordere einen grundsätzlichen Systemwechsel, heißt es dort.

Der Verfassungsrechtler Brenner reagierte empört. „Wenn jemand Verfassungsrichter ist, muss man erwarten, dass er fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Wenn jemand einen Systemwechsel will, ist das nicht gegeben“, sagte der Professor der Universität Jena der Deutschen Presse-Agentur. „Artikel 14 des Grundgesetzes sichert das Privateigentum“, betonte Brenner. Es sei die Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Wenn Borchardt das ablehne, stelle sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage und sei als Verfassungsrichterin untragbar.

Linksparteichef Bernd Riexinger gratulierte Borchardt dagegen ausdrücklich zu ihrer Wahl. „Ein Verfassungsgericht schützt die Verfassung und nicht die Wirtschaftsordnung – die ist im Grundgesetz nämlich nicht festgelegt“, twitterte er. (dpa)



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