Kontrolle der Geheimdienste soll verbessert werden
Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste soll nach Plänen von Union und SPD durch einen Ständigen Sachverständigen mit großem Apparat verbessert werden. Darauf haben sich nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) die für Geheimdienstkontrolle zuständigen Fachpolitiker der großen Koalition geeinigt. Sie reagieren damit auf wiederholte Geheimdienstaffären und auf die Erkenntnis, dass die bisherige parlamentarische Kontrolle der Dienste unzureichend ist.
Einzelne Abgeordnete hatten immer wieder beklagt, dass ihnen für nachhaltige Kontrolle die Zeit fehle. Auch gebe es keinen entsprechend ausgestatteten Apparat, der ihnen ausreichend zuarbeiten könne. Über die Eckpunkte der Reform haben sich die zuständigen Fachpolitiker der Union, Clemens Binninger (CDU) und Stephan Mayer (CSU), sowie Eva Högl und Burkhard Lischka, beide SPD, vor der Sommerpause geeinigt. „Es gibt eine große Chance auf einen Konsens“ sagt Binninger. Über erste Pläne hatte tagesschau.de im Juni berichtet. Bereits in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause soll dazu von den Fachpolitikern ein Papier beschlossen und den jeweiligen Fraktionsführungen vorgelegt werden. Die Zustimmung von SPD und Union gilt als sicher. Es gibt derzeit keinen Hinweis, dass das Kanzleramt ernsthafte Bedenken hat. Das Sachverständigen-Modell soll wesentlicher Teil eines Gesetzentwurfs zur besseren Kontrolle der Nachrichtendienste sein, der bis Ende des Jahres von der großen Koalition in den Bundestag eingebracht werden könnte. Anders als etwa der Wehrbeauftragte soll der Ständige Sachverständige, der in Koalitionskreisen „Geheimdienstbeauftragter light“ genannt wird, nicht nach außen auftreten und keine eigenen öffentlichen Erklärungen abgeben. Seine Aufgabe soll es sein, die zuständigen Expertengruppen des Bundestages wie das Parlamentarische Kontrollgremium, das Vertrauensgremium und die G-10-Kommission zu unterstützen. Er soll mit drei bis vier Referaten ausgestattet werden. Das wären zwanzig bis dreißig Mitarbeiter. Bislang gibt es nur ein Ausschusssekretariat und eine „Task Force“. Einen eigenständigen Geheimdienstbeauftragten soll es nicht geben, weil dieser in Konkurrenz zu den parlamentarischen Kontrolleuren treten könnte. Anders als bei den bisher eingesetzten Sachverständigen, die zumeist ehemalige Bundesrichter mit begrenztem Auftrag waren, soll der Neue kein Pensionär mehr sein. Er soll dem Parlament mindestens für die Dauer einer Legislaturperiode zur Verfügung stehen. Seine Besoldung soll vergleichsweise attraktiv sein. Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, Bundesanwälte oder erfahrene Oberstaatsanwälte kämen bei einer Stellenausschreibung als Kandidaten infrage. Die SPD will in dem geplanten Gesetzentwurf einige Eckpunkte ihrer Mitte Juni vorgestellten Reform der „Strategischen Fernmeldeaufklärung des BND“ einbringen. Dazu soll ein Verbot der Wirtschaftsspionage „zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen in kommerzieller Hinsicht“ und der „besondere Schutz von EU-Bürgern, EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen“ gehören.
(dts Nachrichtenagentur)
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