Kommunen: Sozialhilfe für EU-Ausländer beschränken

Die Kommunen haben die Bundesregierung nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aufgefordert, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern in Deutschland zu beschränken.
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An der Tafel in Falkensee. Die Kommunen und der Städtetag fordern eine neue Gesetzgebung bezüglich der Sozialhilfe für EU-Bürger in Deutschland.Foto: Sean Gallup/Getty Images, Oktober 2013
Epoch Times21. Dezember 2015

"Das Urteil des Bundessozialgerichts bedeutet, dass über 130.000 Personen bei uns auf einmal Anspruch auf Sozialhilfe bekommen", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, der "Rheinischen Post". "Das würde die Kommunen finanziell zu sehr belasten."

Zudem werde Deutschland durch dieses Urteil für Menschen in ärmeren EU-Ländern mit deutlich geringeren Sozialleistungen noch attraktiver.

"Das ist ein riesengroßer Pull-Faktor. Hier muss der Gesetzgeber ran und die verstärkte Einwanderung in unser Sozialsystem verhindern", so Landsberg.

Ähnlich äußerten sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag. "Die Kommunen müssen nach den Urteilen des Bundessozialgerichts in Zukunft Sozialhilfe-Leistungen für eine Vielzahl von EU-Bürgern aufbringen, die sich in Deutschland aufhalten", sagte Helmut Dedy, Vize-Geschäftsführer des NRW-Städtetags.

Das werde die Städte finanziell enorm belasten. Auch auf die Landkreise kämen ohne eine gesetzliche Neuregelung pro Jahr "Mehrbelastungen von über 800 Millionen Euro" zu, warnte Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages. (dts)

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