Kommunen fordern Stopp des Familiennachzugs bis 2020 – „sind schon jetzt überfordert“
Deutschlands Kommunen warnen vor der Wiedereinführung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. „Das würde die Integrationskraft der Kommunen überfordern. Schon heute fehlen Kita- und Schulplätze sowie Wohnraum für Geflüchtete“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg (CDU), am Donnerstag der „Passauer Neuen Presse“.
Die Bundespolitik solle sich realistische Ziele in der Flüchtlingspolitik setzen, „die finanzierbar sind und vor Ort auch umgesetzt werden können“, forderte Landsberg. Nur so könne die Integration gelingen, betonte er. Ansonsten könne die große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung abnehmen. „Wir müssen uns auf die Menschen konzentrieren, die bereits zu uns gekommen sind und ein Bleiberecht haben“, fügte Landsberg hinzu.
Zudem müsse die künftige Bundesregierung verbindlich zusagen, dass sie die flüchtlingsbedingten Ausgaben der Kommunen über das Jahr 2018 hinaus übernimmt – dazu gehören insbesondere die Kosten der Unterkunft. Die Gemeinden dürften in Sachen finanzieller Unterstützung durch den Bund „nicht länger von der Hand in den Mund leben“, so Landsberg.
Die künftige Bundesregierung solle überdies den sozialen Wohnungsbau vorantreiben. „Wir brauchen sowohl für Deutsche als auch für die geflüchteten Menschen angemessene und bezahlbare Wohnungen. Andernfalls birgt die Wohnungsknappheit, die wir bereits jetzt in einigen Regionen beobachten, sozialen Sprengstoff“, erklärte Landsberg.
Die Wirtschaft sollte die Asylberechtigten aus- und fortbilden, so Landsberg weiter. „Sollten die kriegerischen Auseinandersetzungen in den Herkunftsländern irgendwann beendet sein, werden viele Menschen in ihre Heimat zurückkehren wollen. Hier ist gerade die Wirtschaft gefordert, Flüchtlinge aus- und fortzubilden, damit sie am Aufbau ihrer zerstörten Länder als Fachleute mitarbeiten können“, betonte er. Das würde nicht nur im Interesse der Menschen sein, sondern auch „im Interesse der deutschen Wirtschaft“.
Landrat Dreier: Sehr viele Familienangehörige kommen über den Familiennachzug
Der Landrat des niederbayerischen Landshut, Peter Dreier (Freie Wähler), sieht es ähnlich. Es gebe bereits jetzt Schwierigkeiten, eine Wohnung für anerkannte Asylbewerber zu finden, meinte er gegenüber „Focus“-Online. Die Betroffenen müssten bislang in den Asylunterkünften belassen werden.
Außerdem kämen über den Familiennachzug für Schutzberechtigte mit vollem Schutzstatus sehr viele Familienangehörige, so Dreier weiter. „Da kommen nicht eine, zwei, drei Personen. Vergangene Woche wurde uns eine neunköpfige Familie zugewiesen“, sagte der Landrat.
Man müsse die Menschen integrieren, die bereits vor Ort sind und nicht neue Asylberechtigte nachholen, betont Dreier. Vor allem müsse man den Bürgern zeigen, dass man nicht nur etwas für die Asylbewerber tue, sondern auch eine Gegenleistung von ihnen erwarte. „Sonst muss man sich nicht wundern, wenn die gesellschaftliche Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme schwindet“, erklärte der Landrat.
Stuttgarter Bürgermeister: „Familiennachzug wird Integration fördern“
Der Familiennachzug werde die Integration vorantreiben, meinte hingegen der Stuttgarter Bürgermeister für Soziales und Integration, Werner Wölfle (Grüne). „Ich sage schon länger: Die Unsicherheit, ob Familienmitglieder nachkommen dürfen oder nicht, verschlechtert hierzulande die Integration“, so der Bürgermeister gegenüber „Focus“-Online.
Außerdem variiere die Zahl der Angehörigen, die über den Nachzug nach Deutschland käme. Es gebe deswegen keinen Grund, „ein Schreckensszenario auszumalen, die Kommunen könnten das gar nicht stemmen“, so der Bürgermeister weiter.
Aber genauso wie in anderen Kommunen, sei die Wohnfrage in Stuttgart schwierig. Der soziale Wohnungsbau sei zu lange vernachlässigt worden, meint Wölfle. „Für diese Versäumnisse büßen wir jetzt“.
Subsidiär Schutzberechtigte sind keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne
Einen subsidiären Schutzstatus erhalten Migranten, die keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind, denen aber in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“ durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Berlin hatte den Familiennachzug für sie im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt.
(as)
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