Kommunen fordern Leistungskürzungen bei nicht kooperierenden Asylbewerbern
Die Kommunen pochen bei der Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes auf eine harte Gangart gegenüber Asylbewerbersylbewerber, die bei der Feststellung ihrer Identität nicht mitwirken. „Mit der Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes werden die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Vorgaben zur Sicherstellung des Existenzminimums umgesetzt. Diese Vorgaben stehen nicht zur Diskussion“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgaben).
„Dennoch erwarten wir, dass Asylbewerber, die nicht zur Identitätsfeststellung beitragen und diese sogar verhindern, stärker durch Leistungskürzungen sanktioniert werden.“ Landsberg lobte, dass der vom Arbeitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf einen reduzierten Bargeldsatz für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften vorsieht: „Grundsätzlich gilt, dass über das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Existenzminimum hinaus keine weiteren `Pull-Faktoren` für eine Zuwanderung nach Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen geschaffen werden.“ (dts)
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